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Wer muß sich kümmern bei Absonderung?

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Hain:

--- Zitat von: XTinaG am 21.02.2022 13:00 ---
--- Zitat von: Schmitti am 21.02.2022 12:52 ---
--- Zitat von: XTinaG am 21.02.2022 11:19 ---Oder wo führt dort eine freiheitsbeschränkende oder -entziehende staatliche Maßnahme dazu, daß man sich nicht mehr selbst versorgen darf?
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Dazu führt eine Absonderungsanordnung nicht, nur die Wege der Selbstversorgung werden eingeschränkt.

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Inwiefern führte sie nicht dazu? Wenn im Sachverhalt die Kirchengemeinde nicht eingetreten wäre, welche Wege der Selbstversorgung hätten denn noch bestanden?

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Wie ich schon schrieb: Wenn es am Ort keine Liefermöglichkeiten gibt, ist die Unterkunft anscheinend nicht für die Absonderung geeignet. Wie bei manchen für die Absonderung ungeeigneten Sammelunterkünften sollte das Gesundheitsamt Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten (wo es dann sehr wahrscheinlich eine Verpflegung gibt). Und die Nothilfemöglichkeit ist auch immer noch gegeben (mit Regeln zum Schutz Dritter die Quarantäne zu unterbrechen, wenn eine zwingende Notwendigkeit zum Schutz von Leben und Gesundheit erforderlich sind).

Schmitti:

--- Zitat von: Hain am 21.02.2022 13:14 ---Wenn es am Ort keine Liefermöglichkeiten gibt
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Ist der ominöse Kollege denn etwa der Mann im Mond, oder wo soll so ein Ort sonst noch sein? Dann würde das mit der Absonderung immerhin vortrefflich funktionieren.
Lebensmittel kann man sich nicht nur fix und fertig und lauwarm vom Pizzadienst u.ä. liefern lassen, sondern auch ganz einfach per Post (wenn nicht irgendein Supermarkt/Laden/Bauer in der Gegend zum Anliefern bereit ist). Sollte in dem zurechtgestrudelten Sachverhalt die Kirchengemeinde eingekauft haben, müsste der arme Kollege sich das ja auch noch selbst zubereiten. Die Annahme, eine Absonderung würde einem vollständigen Verbot der Selbstversorgung gleichzusetzen sein, ist Quatsch.

XTinaG:
Ein Verbot der Selbstversorgung hat niemand behauptet. Lediglich deren Unmöglichkeit aufgrund der Absonderungsanordnung. Was an einem unbeliebten Eigenbrötler in Gimborn ist jetzt "zusammengestrudelt"?

BAT:

--- Zitat von: Hain am 21.02.2022 13:14 ---
Wie ich schon schrieb: Wenn es am Ort keine Liefermöglichkeiten gibt, ist die Unterkunft anscheinend nicht für die Absonderung geeignet. Wie bei manchen für die Absonderung ungeeigneten Sammelunterkünften sollte das Gesundheitsamt Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten (wo es dann sehr wahrscheinlich eine Verpflegung gibt). Und die Nothilfemöglichkeit ist auch immer noch gegeben (mit Regeln zum Schutz Dritter die Quarantäne zu unterbrechen, wenn eine zwingende Notwendigkeit zum Schutz von Leben und Gesundheit erforderlich sind).

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Und dort kommt der Arzt nun - im Gegensatz zur eigenen Wohnung -  vorbei mit den Rezepten für Bluthochdruck oder Krebs?

Schmitti:

--- Zitat von: XTinaG am 21.02.2022 13:30 ---Ein Verbot der Selbstversorgung hat niemand behauptet. Lediglich deren Unmöglichkeit aufgrund der Absonderungsanordnung.
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Stimmt. Ich muss mich also berichtigen: Die Annahme, durch eine Absonderung würde eine Selbstversorgung vollumfänglich unmöglich, ist Quatsch. Auch in Gimborn.

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