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Wer muß sich kümmern bei Absonderung?

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XTinaG:

--- Zitat von: Schmitti am 21.02.2022 14:51 ---Auch das wird sie nicht.

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Doch, durchaus.

XTinaG:

--- Zitat von: Wdd3 am 21.02.2022 15:20 ---
--- Zitat von: XTinaG am 21.02.2022 14:43 ---Ob eine Selbstversorgung vollumfänglich unmöglich wird, kann dahingestellt bleiben. Es genügt, wenn sie dergestalt unmöglich wird, als daß sie nicht mehr ausreicht.

--- End quote ---

Eine Selbstversorgung ist in der Absonderung natürlich unmöglich.
@was_guckst_du weist seit einer Woche auf die Möglichkeit hin sich online zu versorgen. Das ist mit frischen Lebensmitteln ebenso vollumfänglich möglich wie auch mit fertig verarbeiteten Speisen in kaltem oder heißen Zustand.
Dafür benötigt man weder soziale Dienste, Freunde, Bekannte, Verwandte, Angehörige oder Anverwandte sondern nur einen Internet Zugang oder im schlechtesten Fall ein Telefon.
Wer über keines dieser Medien verfügt erhält vom Gesundheitsamt die Information der Absonderung per Post i.d.R. erst zum Ablauf der Quarantänefrist. :o

--- End quote ---

Über die was_guckst_du´schen Unbeachtlichkeiten habe ich mich bereits eingelassen. Er hat es zumindest unterlassen, sich intellektuell zu entlaiben. Für die Pflicht zur Absonderung bedarf es nämlich keiner gesonderten Aufforderung durch das Gesundheitsamt.

XTinaG:

--- Zitat von: Kaiser80 am 21.02.2022 15:42 ---
--- Zitat von: Wdd3 am 21.02.2022 15:20 ---
Wer über keines dieser Medien verfügt erhält vom Gesundheitsamt die Information der Absonderung per Post i.d.R. erst zum Ablauf der Quarantänefrist. :o

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Nein, nicht in Gimborn(NRW). Da hast du dich ohne Wenn und Aber oder gar rechtsmittelfähigen Bescheid nämlich in Isolation resp. Quarantäne zu begeben.
Sorry, für die Wiederholung: Sicher sind die Maßnahmen zur Selbstversorgung durch >90% der Betroffenen zu erledigen und man will es auch. Aber eben nicht durch jeden!

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Die Pflicht zur Absonderung ergibt sich aus der weit überwiegenden Zahl der Fälle nicht aus einer besonderen Anordnung des Gesundheitsamtes, sondern unmittelbar aus den Umsetzungsverordnungen der Länder zu § 30 IfsG.

Ich gehe auch davon aus, daß die Masse der Bevölkerung im Falle der Absonderung in der Lage sein wird, sich zu versorgen oder versorgen zu lassen. Es wird aber auch immer eine Anzahl von Fällen geben, die das nicht können wird. Und für die hätten Gesetz- und Verordnungsgeber rechtliche Vorsorge treffen müssen, anstatt es völlig überforderten Ortsbehörden zu überlassen.

Wdd3:

--- Zitat von: XTinaG am 21.02.2022 16:19 ---
--- Zitat von: Wdd3 am 21.02.2022 15:20 ---
--- Zitat von: XTinaG am 21.02.2022 14:43 ---Ob eine Selbstversorgung vollumfänglich unmöglich wird, kann dahingestellt bleiben. Es genügt, wenn sie dergestalt unmöglich wird, als daß sie nicht mehr ausreicht.

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Eine Selbstversorgung ist in der Absonderung natürlich unmöglich.
@was_guckst_du weist seit einer Woche auf die Möglichkeit hin sich online zu versorgen. Das ist mit frischen Lebensmitteln ebenso vollumfänglich möglich wie auch mit fertig verarbeiteten Speisen in kaltem oder heißen Zustand.
Dafür benötigt man weder soziale Dienste, Freunde, Bekannte, Verwandte, Angehörige oder Anverwandte sondern nur einen Internet Zugang oder im schlechtesten Fall ein Telefon.
Wer über keines dieser Medien verfügt erhält vom Gesundheitsamt die Information der Absonderung per Post i.d.R. erst zum Ablauf der Quarantänefrist. :o

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Über die was_guckst_du´schen Unbeachtlichkeiten habe ich mich bereits eingelassen. Er hat es zumindest unterlassen, sich intellektuell zu entlaiben. Für die Pflicht zur Absonderung bedarf es nämlich keiner gesonderten Aufforderung durch das Gesundheitsamt.

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Intellektuelle Entleibungen zeigen sich mitunter in der Unfähigkeit des verstehenden Lesens...oder an welcher Stelle habe ich geschrieben das eine Quarantänepflicht eine Aufforderung durch das Gesundheitsamt benötigt?

Wdd3:
Schon allein die Eröffnungsfrage ist absurd. Es gibt in D sehr viele alte Menschen die sich nicht selbst versorgen könne, noch zuhause leben und nicht verhungern. Warum? Weil es soziale Institutionen gibt die einspringen.
Die paar in Quarantäne befindlichen können von denen problemlos mit versorgt werden.
Ganz davon abgesehen das es sich dabei i.d.R. nicht um pflegebedürftige handelt.
Dieses "Rundherum Wohlfühlprogamm" erwarten auch nur die klassischen Baumanns und Causens des öD. ;)

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