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Wer muß sich kümmern bei Absonderung?

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Kaiser80:

--- Zitat von: Wdd3 am 22.02.2022 06:40 ---Es gibt in D sehr viele alte Menschen die sich nicht selbst versorgen könne, noch zuhause leben und nicht verhungern. Warum? Weil es soziale Institutionen gibt die einspringen.
Die paar in Quarantäne befindlichen können von denen problemlos mit versorgt werden.

--- End quote ---
1. Die "vielen Alten" tun das ja mehr oder weniger freiwillig und werde nicht staatlicherseits von heute auf morgen dazu verpflichtet.
2. Nun in vielen Fällen werden diese "sozialen Institutionen" dafür bezahlt. Der Pflegedienst meiner Schwiegereltern wird jedenfalls aus der (direkt/indirekt) Pflegeversicherung finanziert.
3. Ja, das ist grundsätzlich möglich. Dann soll der Staat dafür sorgen, dass die "sozialen Institutionen" das tun und die dafür bezahlen oder selbst was auf die Beine stemmen. In meiner Wohnortgemeinde waren in KW5-7 stets über 25% aller Einwohner in Isolation bzw. Q. Ob das die sozialen Institutionen gestemmt bekämen...

Solltest du mit den "soziale Institutionen" ehrenamtliche meinen, so ist das wieder mal nur ein weiteres Beispiel wie schäbig der Staat an vielen Stellen mit Hilfebedürftigen umgeht!

XTinaG:

--- Zitat von: Wdd3 am 22.02.2022 06:40 ---Schon allein die Eröffnungsfrage ist absurd. Es gibt in D sehr viele alte Menschen die sich nicht selbst versorgen könne, noch zuhause leben und nicht verhungern. Warum? Weil es soziale Institutionen gibt die einspringen.
Die paar in Quarantäne befindlichen können von denen problemlos mit versorgt werden.
Ganz davon abgesehen das es sich dabei i.d.R. nicht um pflegebedürftige handelt.
Dieses "Rundherum Wohlfühlprogamm" erwarten auch nur die klassischen Baumanns und Causens des öD. ;)

--- End quote ---
Deine selbstgegebene Antwort auf Dein "Warum" ist (natürlich) falsch. Die korrekte Antwort ist: Es gibt dazu gesetzliche Regelungen, u.a. im SGB XI. Daß Du das nicht wußtest, war natürlich klar. Du wußtest ja auch nicht, daß es für die Pflichtzur Absonderung keiner Mitteilung durch das Gesundheitsamt bedarf. Da kommst Du auch mit Deinem Genöle nicht heraus. Du weißt also ziemlich wenig, deshalb verstehst Du auch ziemlich wenig und deshalb kommen Dir recht simple Sachverhalte leicht mal "absurd" vor. Denn tatsächlich geht es ja genau um das Fehlen einer Regelung im Sachverhalt.

ProfTii:
Ist die Versorgung während der Absonderung denn ein tatsächliches Problem?
Jeder vernunftbegabte Erwachsene sollte in der Lage sein sich auch zu versorgen, wenn er das Haus nicht verlassen darf. Wer das nicht kann, sollte sowieso in Betracht ziehen, ob es nicht sinnvoll wäre einen Betreuer einzusetzen.

Ich verstehe auch nicht warum gefordert wird, dass der Staat hier einspringen müsse. Es folgt doch klar dem Subsidiaritätsprinzip, dass er das eben nicht tut, solange es andere Möglichkeiten gibt. Und seien wir ehrlich, die gibt es zu Hauf.

XTinaG:
Ich kann an meinem Wohnort zwischen gut 50 Lieferdiensten wählen, 3 Vollsortimenter/Supermärkte bieten einen Lieferdienst an, zudem balgen sich Caritas, DRK, Johanniter, AWO usw. mit gleich mehreren Ortsvereinen um die Versorgung Hilfebedürftiger. Zudem wohnen meine Eltern, die meines Mannes sowie meine Schwester mit ihrer Familie in der Nähe. Und dann gibt es eben Orte in Deutschland, an die Lieferdienste nicht oder bestenfalls mal an nachfrageschwachen Tagen liefern, wo kein Supermarktlieferdienst hinfährt, wo es bestenfalls in der weit entfernten Kreisstadt eine der karitativen Organisationen gibt (und die Ehrenamtlichen Helfer keine ewig lange Fahrt auf sich nehmen). Orte, an denen auch das Internet nicht schnell genug ist für die Zwei-Faktor-Authentifizierung und wo sich die typische Webshop-Seite eher in Minuten als in Millisekunden aufbaut. Und Menschen, die weitab ihrer Familie wohnen und sich mit Nachbarn zerstritten haben. Bist Du unter solchen Umständen immer noch der Auffassung, eine Versorgung sei in Absonderung problemlos möglich? Der Staat hat die Freiheitsbeschränkung verfügt, also ist er auch dafür verantwortlich, wenn aufgrund eben dieser Freiheitsbeschränkung Selbstversorgung nicht mehr funktioniert. Dafür hat er Vorsorge mindestens durch eine Regelung zu treffen und das nicht etwa den ohnehin völlig überforderten Ortsbehörden zu überlassen.

ProfTii:
Man muss das Problem aber nicht größer machen als es ist. Diese Personengruppe die sich, aus welchen Gründen auch immer, nicht selbst versorgen kann - und wenn es nur die Organisation von Hilfe ist - ist doch marginal und für die Grundforderung zu vernachlässigen.

Es gibt doch zig Sachverhalte, bei denen man unverschuldet der Störer ist und keine entsprechende Kompensation für daraus resultierende Aufwendungen erhält, wieso sollte das hier anders sein?

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