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Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
WasDennNun:
--- Zitat von: was_guckst_du am 16.02.2022 10:46 ---...ich kann mich zu Hause selbst versorgen und selbst Essen kochen oder mich -so wie du es offensichtlich tätest- mich hinsetzen und heulen und nach staatlicher Versorgung rufen und mit den Füßen auf den Boden stampfen, weil das ja schließlich dein Recht ist, versorgt zu werden...
--- End quote ---
Weder XTinaG noch die meisten anderen würden sich da anders als du verhalten und Ihre Versorgung selbst organisieren, weil wir es eben können und auch so machen würden (ich zumindest)
Aber die armen Seelen die es nicht können sollen also deiner Meinung nach, durch diesen ungeregelten Quark, den der Staat dort verordnet, auf ihren Lederschuhen rum kauen, weil sie das Haus nicht verlassen dürfen?
Es ist einfach nur asozial, wie der Staat Dinge verordnet und nur bis zum ersten Viertel die Konsequenzen bedenkt, weil da so viele Kalkrieseldeppen (die es auch außerhalb der Personalabteilungen gibt) rumpfuschen.
was_guckst_du:
@XTG
...wenn du mir keinerelei Bedeutung zumisst, dann kannst du mich Schwurbler ja ruhigen Gewissens ignorieren...aber selbst dazu bist nicht fähig...
...ich hingegen kann dich ignorieren...du wirst es (nicht)sehen...
https://www.ebay.de/itm/144409226256?hash=item219f75ec10:g:LVgAAOSwBX1h4V8Z
XTinaG:
--- Zitat von: XTinaG am 16.02.2022 11:05 ---Und weiter geht’s mit dem Geschwurbel…
--- End quote ---
BAT:
--- Zitat von: stingmb am 16.02.2022 08:19 ---
Man muss also prüfen, ob dieser "Sonderling" eventuell seinen Booster-Termin nicht rechtzeitig wahrgenommen hat und so quasi selber Schuld an der Situation ist.
--- End quote ---
Es gibt Leute, so wie ich, die waren einige Tage ungebooster, durften sich aber noch nicht impfen lassen (90 Tage vs. drei Monate).
Davon ab: Lebensmittel ist vielleicht nicht das Problem, aber verschreibungspflichtige Medikamente? Ich denke, die Problematik ist nicht ganz so sachte zu sehen. Allerdings mehr formaljuristisch als im praktischen Alltag.
Gäbe es hier eine Art "salvatorische Klausel" im Rechtsbereich? Bleibt die ganze Absonderungsregelung bestehen, wenn sie - auch nur in Randfällen- praktisch nicht umsetzbar ist?
Hain:
--- Zitat von: BAT am 16.02.2022 11:36 ---
--- Zitat von: stingmb am 16.02.2022 08:19 ---
Man muss also prüfen, ob dieser "Sonderling" eventuell seinen Booster-Termin nicht rechtzeitig wahrgenommen hat und so quasi selber Schuld an der Situation ist.
--- End quote ---
Es gibt Leute, so wie ich, die waren einige Tage ungebooster, durften sich aber noch nicht impfen lassen (90 Tage vs. drei Monate).
Davon ab: Lebensmittel ist vielleicht nicht das Problem, aber verschreibungspflichtige Medikamente? Ich denke, die Problematik ist nicht ganz so sachte zu sehen. Allerdings mehr formaljuristisch als im praktischen Alltag.
Gäbe es hier eine Art "salvatorische Klausel" im Rechtsbereich? Bleibt die ganze Absonderungsregelung bestehen, wenn sie - auch nur in Randfällen- praktisch nicht umsetzbar ist?
--- End quote ---
Der medizinische Notfall ist in Niedersachsen in der Absonderungsverordnung als Unterbrechungsgrund explizit geregelt und die Gesundheitsämter haben auch die rechtliche Möglichkeit individuell der Unterbrechung zuzustimmen.
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