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Wer muß sich kümmern bei Absonderung?

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BAT:

--- Zitat von: Hain am 16.02.2022 11:45 ---
Der medizinische Notfall ist in Niedersachsen in der Absonderungsverordnung als Unterbrechungsgrund explizit geregelt und die Gesundheitsämter haben auch die rechtliche Möglichkeit individuell der Unterbrechung zuzustimmen.

--- End quote ---

Die regelhafte Verschreibung von Medikamenten ist defintiv kein Notfall.

Schmitti:

--- Zitat von: XTinaG am 16.02.2022 07:35 ---Du scheinst ja eher zu den Preppern zu gehören. Ich habe jedenfalls nicht Lebensmittel für 1-2 Wochen - so lange kann es ja dauern - daheim und erwarte das auch von keinem anderen.
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Ich würde mir schon anmaßen, das von anderen zu erwarten. Eine Woche mal minimum, lieber auch zwei. Denn eine solche Lage kann nicht nur durch behördliche/staatliche Absonderungswünsche entstehen, sondern auch wenn der Sturm diese Woche zu heftig sein sollte, länger anhaltende Stromausfälle, Sturmfluten, Münsterländer Schneechaos, Ahrtal,... Eine dauerhafte Nutzung von frischen Lebensmitteln (und lebensnotwendigen Medikamenten) ist aus vielen Gründen absolut nachvollziehbar zu befürworten, aber wer ganz ohne Notvorrat nur aufs staatliche Fangnetz in allen Lebenslagen vertraut, macht einen Fehler. Wem in einer behördlich angeordneten Absonderung umgehend daheim die Lebensmittel ausgehen, hat diesen Fehler vorher eben auch schon gemacht. Das man dann direkt nach dem Staat schreit, und das in diesem Fall evtl. auch rechtlich begründen könnte, ändert nichts daran, dass man selbst auch schon genug Vorarbeit zu dieser "Notlage" geleistet hat.

Kaiser80:

--- Zitat von: Hain am 16.02.2022 11:45 ---
Der medizinische Notfall ist in Niedersachsen in der Absonderungsverordnung als Unterbrechungsgrund explizit geregelt und die Gesundheitsämter haben auch die rechtliche Möglichkeit individuell der Unterbrechung zuzustimmen.

--- End quote ---
Tja, in NRWdarfst du sogar beim Hausbrand raus... (§17 CoronaTestQuarantäneVO)

BAT:

--- Zitat von: Kaiser80 am 16.02.2022 11:54 ---
Tja, in NRWdarfst du sogar beim Hausbrand raus... (§17 CoronaTestQuarantäneVO)

--- End quote ---

Darf die Feuerwehr vorher schon rein zur Bergung?  ;) ;D

Kaiser80:
Klar, mit Maske

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