Autor Thema: Wer muß sich kümmern bei Absonderung?  (Read 24672 times)

BAT

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #60 am: 16.02.2022 12:07 »
Klar, mit Maske

Dann stellt sich die Frage, wieso es der Hausarzt wohl nicht darf.

Johann

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #61 am: 16.02.2022 12:10 »
@XTG
...wenn du mir keinerelei Bedeutung zumisst, dann kannst du mich Schwurbler ja ruhigen Gewissens ignorieren...aber selbst dazu bist nicht fähig...

...ich hingegen kann dich ignorieren...du wirst es (nicht)sehen...

https://www.ebaypunktde/itm/144409226256?hash=item219f75ec10:g:LVgAAOSwBX1h4V8Z

Ich wünschte, dass ich nicht vom Arbeitsrechner aus auf diesen Link geklickt hätte.  ;D

aber wer ganz ohne Notvorrat nur aufs staatliche Fangnetz in allen Lebenslagen vertraut, macht einen Fehler.

Na hör mal, die Rente ist sicher. Dass sie kaum zum Leben reicht, ist doch egal. Der Staat hat gesagt, sie ist sicher, also ist sie sicher. Ich vertraue dem Staat.  8)

XTinaG

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #62 am: 16.02.2022 12:13 »
Du scheinst ja eher zu den Preppern zu gehören. Ich habe jedenfalls nicht Lebensmittel für 1-2 Wochen - so lange kann es ja dauern - daheim und erwarte das auch von keinem anderen.
Ich würde mir schon anmaßen, das von anderen zu erwarten. Eine Woche mal minimum, lieber auch zwei. Denn eine solche Lage kann nicht nur durch behördliche/staatliche Absonderungswünsche entstehen, sondern auch wenn der Sturm diese Woche zu heftig sein sollte, länger anhaltende Stromausfälle, Sturmfluten, Münsterländer Schneechaos, Ahrtal,... Eine dauerhafte Nutzung von frischen Lebensmitteln (und lebensnotwendigen Medikamenten) ist aus vielen Gründen absolut nachvollziehbar zu befürworten, aber wer ganz ohne Notvorrat nur aufs staatliche Fangnetz in allen Lebenslagen vertraut, macht einen Fehler. Wem in einer behördlich angeordneten Absonderung umgehend daheim die Lebensmittel ausgehen, hat diesen Fehler vorher eben auch schon gemacht. Das man dann direkt nach dem Staat schreit, und das in diesem Fall evtl. auch rechtlich begründen könnte, ändert nichts daran, dass man selbst auch schon genug Vorarbeit zu dieser "Notlage" geleistet hat.

„Absonderungswünsche“ ist aber ein schöner Euphemismus für eine strafbewehrte staatliche Zwangsmaßnahme zum Freiheitsentzug. Ob ich in meiner persönlichen Lebensführung aus Deiner Sicht einen Fehler mache, ist mir überlassen. Deine Anspruchshaltung ist auch nicht maßgeblich für staatliche Verpflichtung und Verantwortung aus einer solchen Zwangsmaßnahme heraus. Wenn ich in den Knast muß, bin ich gewöhnlich sogar selbst schuld daran. Dennoch muß ich mir keinen Jahresvorrat Trockenfleisch anlegen, um im Knast zu überleben, sondern ich werde dort versorgt. Das ist explizit geregelt. Und eine solche explizite Regelung fehlt bei der hier inredestehenden weniger scharfen freiheitsentziehenden Maßnahme. Stattdessen bekommt man laut Hain eine Liste nichtstaatlicher Angebote, die im Einzelfall vielleicht, vielleicht auch nicht bereit sind, das zu übernehmen.

WasDennNun

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #63 am: 16.02.2022 12:27 »
Du scheinst ja eher zu den Preppern zu gehören. Ich habe jedenfalls nicht Lebensmittel für 1-2 Wochen - so lange kann es ja dauern - daheim und erwarte das auch von keinem anderen.
Ich würde mir schon anmaßen, das von anderen zu erwarten. Eine Woche mal minimum, lieber auch zwei. Denn eine solche Lage kann nicht nur durch behördliche/staatliche Absonderungswünsche entstehen, sondern auch wenn der Sturm diese Woche zu heftig sein sollte, länger anhaltende Stromausfälle, Sturmfluten, Münsterländer Schneechaos, Ahrtal,... Eine dauerhafte Nutzung von frischen Lebensmitteln (und lebensnotwendigen Medikamenten) ist aus vielen Gründen absolut nachvollziehbar zu befürworten, aber wer ganz ohne Notvorrat nur aufs staatliche Fangnetz in allen Lebenslagen vertraut, macht einen Fehler. Wem in einer behördlich angeordneten Absonderung umgehend daheim die Lebensmittel ausgehen, hat diesen Fehler vorher eben auch schon gemacht. Das man dann direkt nach dem Staat schreit, und das in diesem Fall evtl. auch rechtlich begründen könnte, ändert nichts daran, dass man selbst auch schon genug Vorarbeit zu dieser "Notlage" geleistet hat.
Interessant, warum kommt mir da nur das hundertjährige Huhn in den Kopf.
Aber nichts von den dir oben aufgeführten Dingen bedingt eine 14 Tägige Vorratshaltung, die man machen kann.
Umgehend ohne Futter, tja, da hat man dann halt selbstgemachten Stress, aber nach 3-7 Tage könnte es bei vielen eng werden, zu Recht und mit Recht.

Aber darum geht es ja nicht, sondern darum, dass der Staat etwas anordnet und nicht Naturgewalten über einen hereinbrechen.

Schmitti

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #64 am: 16.02.2022 13:00 »
Wieviele Absonderungspflichtige sind denn eigentlich schon verhungert?

Kaiser80

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #65 am: 16.02.2022 13:14 »
Wieviele Absonderungspflichtige sind denn eigentlich schon verhungert?
Und sind die an oder mit Corona verhungert/verstorben?

WasDennNun

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #66 am: 16.02.2022 13:42 »
Wieviele Absonderungspflichtige sind denn eigentlich schon verhungert?
Zu wenige als dass der Staat die Qualität seines Handels verbessert hätte.

Es ist doch eher z.B. die Frage wieviel Strafzettel hat der Staat schon fälschlicherweise verteilt für Dinge die er wegen fehlerhafte Verordnung ausgestellt hat und es so arme Menschen gibt, die sich nicht trauen sich gegen den Staat zu wehren, wenn er Fehler macht und die nicht automatisch ihre Kohle wiederkriegen, wenn sie bezahlt haben, aber nicht hätten bezahlen müssen.

was_guckst_du

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #67 am: 16.02.2022 13:45 »
...in NRW wurde für alle Schulen der morgige Unterricht abgesagt, wegen des heranziehenden Sturmtiefs...hoffentlich haben alle genug zum Essen zuhause 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

XTinaG

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #68 am: 16.02.2022 13:49 »
Die damit verbundene Beschränkung auf die eigene Wohnung muß ich wohl überlesen haben…

Kaiser80

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #69 am: 16.02.2022 13:54 »
...in NRW wurde für alle Schulen der morgige Unterricht abgesagt, wegen des heranziehenden Sturmtiefs...hoffentlich haben alle genug zum Essen zuhause 8)
Sch... Home Office. Hab ich die Plagen schon wieder am Hals...

BAT

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #70 am: 16.02.2022 14:21 »
Welches Problem soll eigentlich angesprochen werden?

Ist es die Absonderung? Oder eher die prinzipiell schlechten Gesetze? Bei letzterem hat das alles selbstredend eine große Tragweite. Auch im Praktischen.


WasDennNun

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #71 am: 16.02.2022 14:43 »
Für mich letzteres, die dilettantischen Verordnungen (noch nicht mal die Gesetze)

XTinaG

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #72 am: 16.02.2022 14:51 »
Es geht mir nunmehr um die Regelungslücke. Zu Beginn ging es mir darum zu erfahren, wie es geregelt ist. Erschütternderweise ja gar nicht.

Kaiser80

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #73 am: 16.02.2022 15:04 »
Ja, wir haben doch jetzt alle diese "Eigenverantwortung"oder?.
Staatlicherseits soll das aber eigentlich bedeuten: "Komm halt selbst klar, lieber Bürger, kein Anschluss unter dieser Nummer"
Man kloppt sich auf die Schulter, Kitas und Schulen sind ja offen, der Staat hat Wort gehalten. Gut,  Wegen Ansteckungen und Quarantäne werden Gruppen und Klassen geschlossen, aber was solls. Ist ja Eigenverantwortung des Bürgers unverschämterweise auch noch  Kinder zu haben. Digitalisiert ist immer noch ein Alter Fliegenschiss...

Um dein Frage zu beantworten:
Welches Problem soll eigentlich angesprochen werden?

Ist es die Absonderung? Oder eher die prinzipiell schlechten Gesetze? Bei letzterem hat das alles selbstredend eine große Tragweite. Auch im Praktischen.

Schlechte Gesetze, Schlechte Verordungen und ganz beschissenes Management!

WasDennNun

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #74 am: 16.02.2022 16:06 »
Ja, wir haben doch jetzt alle diese "Eigenverantwortung"oder?.
Staatlicherseits soll das aber eigentlich bedeuten: "Komm halt selbst klar, lieber Bürger, kein Anschluss unter dieser Nummer"
Man kloppt sich auf die Schulter, Kitas und Schulen sind ja offen, der Staat hat Wort gehalten. Gut,  Wegen Ansteckungen und Quarantäne werden Gruppen und Klassen geschlossen, aber was solls. Ist ja Eigenverantwortung des Bürgers unverschämterweise auch noch  Kinder zu haben. Digitalisiert ist immer noch ein Alter Fliegenschiss...

Um dein Frage zu beantworten:
Welches Problem soll eigentlich angesprochen werden?

Ist es die Absonderung? Oder eher die prinzipiell schlechten Gesetze? Bei letzterem hat das alles selbstredend eine große Tragweite. Auch im Praktischen.

Schlechte Gesetze, Schlechte Verordungen und ganz beschissenes Management!
Und einerseits alles mögliche regeln wollen und dann nichts regeln.
Da hätte man ja auch Abstand/Personenanzahl etc. mit der Eigenverantwortung regeln können :o