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Drehleiterkutscher:

--- Zitat von: Dieter32 am 22.12.2022 11:41 ---
Bei der GKV richten sich die Beiträge nach dem Einkommen; nicht wie bei der PKV mit einkommensunabhängigen Beiträgen. D.h. mD wird weniger einzahlen als der gD/hD. Bei vergleichbaren Krankheiten bzw. Arztkosten, wird der mD in Summe also "teurer" als der gD/hD. Zumindest würde ich mir die Aussage so erklären.

Edit: Wurde schon erklärt. Sorry für Doppelpost.

--- End quote ---

Das mag so sein, ich betrachte das aber anders:

Brutto mD zwischen 2850 und 4500 ohne Familienzuschläge ergibt Beiträge in der GKV zwischen 444 und 702 Euro. Da ist die GKV verglichen mit der PKV kaum interessant.

Sleyana:

--- Zitat von: Drehleiterkutscher am 22.12.2022 11:58 ---
--- Zitat von: Dieter32 am 22.12.2022 11:41 ---
Bei der GKV richten sich die Beiträge nach dem Einkommen; nicht wie bei der PKV mit einkommensunabhängigen Beiträgen. D.h. mD wird weniger einzahlen als der gD/hD. Bei vergleichbaren Krankheiten bzw. Arztkosten, wird der mD in Summe also "teurer" als der gD/hD. Zumindest würde ich mir die Aussage so erklären.

Edit: Wurde schon erklärt. Sorry für Doppelpost.

--- End quote ---

Das mag so sein, ich betrachte das aber anders:

Brutto mD zwischen 2850 und 4500 ohne Familienzuschläge ergibt Beiträge in der GKV zwischen 444 und 702 Euro. Da ist die GKV verglichen mit der PKV kaum interessant.

--- End quote ---

Um Fair zu sein müsstest du bei deinen GKV Beiträgen die Pauschale Beihilfe einrechnen. Dann ergibt sich bei 2850 ca. 267,19 € und bei 4500 ca. 406,13 €

Drehleiterkutscher:

--- Zitat von: Sleyana am 22.12.2022 12:04 ---
Um Fair zu sein müsstest du bei deinen GKV Beiträgen die Pauschale Beihilfe einrechnen. Dann ergibt sich bei 2850 ca. 267,19 € und bei 4500 ca. 406,13 €

--- End quote ---

...und jetzt vergleich diese Werte mal mit dem Basis-Tarif der PKV, der immer noch mehr abdeckt, als die GKV.

Ich beziehe mit auf jung eingestiegene, gesunde Kollegen im mD.

Vorerkrankung und später Einstieg sind, denke ich, als Kostentreiber unumstritten.

Maja01:
Ihr habt Beamte vergessen, die nur Teilzeit arbeiten! Da wird es auch im hD interessant, wenn man z.B. für Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen längere Zeit die Arbeitszeiten reduzieren will oder muss.

Wichtig war mir auch: Gerade beim Thema Psychotherapie leisten die meisten PKV weniger, als die GKV.
https://www.aerzteblatt.de/archiv/50938/Private-Krankenversicherung-und-Psychotherapie-Der-Kunde-hat-die-Wahl

Neuling2016:
Hallo zusammen,

Vllt kann mir hier jmd wegen der neuen Stufenfestsetzung weiterhelfen:

Bis zum 30.11.2022: A 7, Stufe 3
Überleitung zum 01.12.2022 von A 7 -> A 8
Vorerfahrungszeiten: 5 Jahre + 7 Monate
Neue Stufenfestsetzung: A 8, Stufe 1

=> Nach Artikel 33 Einordnung der vor dem 1. Dezember 2022 vorhandenen Beamtinnen und Beamten der Landesbesoldungsordnung A in die Stufen der ab 1. Dezember 2022 geltenden Anlage 6 des Landesbesoldungsgesetzes, Absatz 1 gilt:

Für Beamtinnen und Beamte, die sich nach der Überleitung gemäß Artikel 32 in den Besoldungsgruppen A 7 oder A 8 befinden, erfolgt die Stufenzuordnung unter Anrechnung ihrer bisher insgesamt erbrachten Erfahrungszeiten sowie berücksichtigungsfähiger Zeiten nach § 32 LBesGBW.

==> nach meiner Auslegung des Artikel 33 Absatz 1 ergibt sich die Stufe 2 + 7 Monate, nächste Stufebsteigerung zum 01.05.2023?

Die Bezügestelle pocht weiterhin auf Stufe 1...

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