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[BW] 4-Säulen-Programm

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Lasse19:
Vielen Dank und was gehört inhaltlich in diesen Widerspruch hinein? Und das schicke ich dann unterschrieben an das LBV oder wie ist da der genaue Jahresablauf?

Entschuldigt meine Unwissenheit aber ich bin in diesem Thema leider nicht wirklich bewandert.

Danke für alle hilfreichen Antworten.

Grüße

SwenTanortsch:
Du hast noch bis Ende des Jahres Zeit, Lasse. Entweder werden bis dahin die Landes-Gewerkschaften Musterwidersprüche online stellen oder es werden hier im Forum entsprechende Muster zur Verfügung gestellt.

Lasse19:
Alles klar - danke für die schnelle Antwort und die Hilfe hier im Forum.

Ozymandias:
Das Land hat die Zusage ja bereits ab 2020 geleistet und versprochen allen auch ohne Widerspruch nachzuzahlen - ob es so kommen wird und wie lange die Zusage gilt ist fraglich. Spätenstens mit der neuen Tarifrunde müsste m.E eine neue Zusage gemacht werden.

Jedenfalls sind 2020, 2021, 2022 und bald 2023 rum, legt man Anfang 2024 Widerspruch ein hat man schon 5 Jahre zusammen. Die Musterklagen vom DRB BW sind dabei noch gar nicht eingereicht. Vor 2030 oder mit BverfG Rechtszug eher 2035 wird man also ggf. gar nicht wissen wie viel man 2020 verdient hat.  ::)

Also schon mal das Lieblingskind/Enkel im Testament vormerken, welches als Vermächtnis die Besoldungsnachzahlungen bekommen wird.  8)

Ozymandias:
Formulierungsvorschlag für einen Widerspruch gegen ablehnende Bescheide für den Zeitraum vor dem 01.01.2020

https://blv-bw.de/wp-content/uploads/2023/07/2023_07_26_BLV_Formulierungsvorschlag-Widerspruch_Amtsangemessene-Alimentation.pdf

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