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[BW] 4-Säulen-Programm

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Ozymandias:
Gerade mal kurz nachgerechnet:

Seite 113 Fehlbetrag 2022 in BW:
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/beteiligungsportal/Dokumente/220623_Gesetz_%C3%BCber_die_Anpassung_von_Dienst-_und_Versorgungsbez%C3%BCgen_und_zur_%C3%84nderung_dienstrechtlicher_Vorschriften.pdf

Seite 61 Thüringen Fehlbeträge, Regelsätze ab 2023 ausgewiesen:
https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/90474/thueringer_gesetz_zur_gewaehrleistung_einer_verfassungsgemaessen_alimentation_im_jahr_2023_sowie_zur_aenderung_besoldungs_und_versorgungsrechtlicher_v.pdf

Wenn man nur die Änderung des Bürgergelds betrachtet (Die Thüringen für 2023 ausweist), existiert seit dem 01.01.2023 erneut ein Fehlbetrag von 168,44 Euro monatlich in BW. Mit gestiegenen Wohnkosten, höherer PKV, etc. könnte der Fehlbetrag erneut wieder bei 300 Euro monatlich liegen.

Bislang tut sich hier nichts. Der Verfassungsbruch wird weiterhin hingenommen.

BW zahlt zu wenig:

--- Zitat von: Ozymandias am 19.08.2023 15:59 ---Gerade mal kurz nachgerechnet:

Seite 113 Fehlbetrag 2022 in BW:
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/beteiligungsportal/Dokumente/220623_Gesetz_%C3%BCber_die_Anpassung_von_Dienst-_und_Versorgungsbez%C3%BCgen_und_zur_%C3%84nderung_dienstrechtlicher_Vorschriften.pdf

Seite 61 Thüringen Fehlbeträge, Regelsätze ab 2023 ausgewiesen:
https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/90474/thueringer_gesetz_zur_gewaehrleistung_einer_verfassungsgemaessen_alimentation_im_jahr_2023_sowie_zur_aenderung_besoldungs_und_versorgungsrechtlicher_v.pdf

Wenn man nur die Änderung des Bürgergelds betrachtet (Die Thüringen für 2023 ausweist), existiert seit dem 01.01.2023 erneut ein Fehlbetrag von 168,44 Euro monatlich in BW. Mit gestiegenen Wohnkosten, höherer PKV, etc. könnte der Fehlbetrag erneut wieder bei 300 Euro monatlich liegen.

Bislang tut sich hier nichts. Der Verfassungsbruch wird weiterhin hingenommen.

--- End quote ---

Mein Benutzername bleibt also bis auf weiteres gerechtfertigt.

Ozymandias:
Kleine Korrektur: Durch die 2,8% Erhöhung am 01.12.2022 ist der Fehlbetrag rund 80 Euro niedriger.

Mindestabstandsgebot seit dem 1.1.2023 allein wegen dem Bürgergeld also um rund 90 Euro im Monat verletzt, züzüglich etwaiger anderer Parameter die sich verändert haben könnten. 

axum705:
Am Wochenende habe ich einen mir persönlich bekannten Landtagsabgeordneten getroffen. Ich spreche ihn schon seit einigen Wochen immer wieder auf das Besoldungsthema an. Er meinte nun, dass derzeit wohl an einem Paket zur Attraktivitätssteigerung des Öffentlichen Dienstes gearbeitet wird. Man wolle aber erst die Tarifverhandlungen abwarten, um den finanziellen Spielraum abschätzen zu können. Auf meine Nachfrage, ob mit Attraktivitätssteigerung nicht nur die von der Grünen-Basis in Spiel gebrachte Anhebung der Grundschullehrkräfte von A12 auf A13 gemeint sei, erhielt ich nur ein leichtes Grinsen als Antwort. Mir schwant daher nichts Gutes. Zudem herrscht auch in Sachen Lebensarbeitszeitkonto auch Funkstille.

Mir persönlich fehlt die Hoffnung, dass nun etwas anderes passieren sollte, als die unterste Stufe A8 zu streichen. So lange es so einfach ist, aus Sicht der Regierung den Vorgaben des BVerfG nachzukommen, wird sich nichts Entscheidendes tun.

Ozymandias:

--- Zitat ---Anhebung der Grundschullehrkräfte von A12 auf A13
--- End quote ---

Wozu dann noch die große Fakulta, wenn bald alle Lehrer gleich bezahlt werden, bis auf ein paar A14 und Rektoren.

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