Autor Thema: [BW] 4-Säulen-Programm  (Read 157556 times)

SwenTanortsch

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #585 am: 23.08.2023 09:31 »
Das sehe ich auch so, Reisinger, insbesondere, dass es weder rechtlich noch moralisch weiterführend sein kann, den nicht-gymnasialen Lehrkräften die A 13 nicht zu gönnen. Nichtsdestotrotz muss man sich als Landesregierung m.E. Gedanken darüber machen, ob die Anhebung einer Gruppe von Beschäftigten um eine gesamte Besoldungsgruppe bei gleichbleibender Bewertung der Ämterwertigkeit nicht zu Unwuchten in der Besoldungssystematik führen kann oder ggf. muss. So stellt sich bspw. hier in Niedersachsen die Frage, wie man nun mit den in den letzten Jahren insbesondere an (kooperativen) Gesamtschulen geschaffenen Dienstposten von nicht-gymnasialen Lehrkräften umgehen will, die Tätigkeiten abbilden, die nach A 13 bewertet worden sind. Da sie ab dem kommenden Schuljahr dann nun regelmäßig ebenfalls nach A 13 besoldet werden, darf man davon ausgehen, dass sie die mit ihrem Dienstposten zusammenhängenden Tätigkeiten dann kaum mehr amtsangemessenen besoldet verrichteten. Auch hier tut sich also eine Problematik auf, die sachlich zu klären wäre. Denn die Alternative wäre, dass alle entsprechenden Lehrkräfte dann ihren entsprechenden Dienstposten zurückgeben, um entsprechend ohne jene Aufgaben dann weiterhin nach A 13 besoldet zu werden, was offensichtlich zu Problemen an den betroffenen Schulen führen muss. Hier zeigt sich, was ich am Ende meines letzten Beitrag geschrieben habe. Es werden mit der Anhebung nach A 13 sachliche Probleme gelöst, die die Ämterwertigkeit betreffen. Da aber keine Neubewertung von Ämtern vorgenommen wird, wird es im Einzelfall zu klären sein, ob damit ggf. Verstöße gegen Art. 3 Abs. 1 GG - also gegen das Gleichheitsprinzip - einhergehen.

Ich habe weiterhin wenig Hoffnung, dass sich damit in den einzelnen Bundesländern derzeit immer hinreichend vonseiten der politischen Verantwortungsträger beschäftigt wird. Eine der Folgen ist, dass sie genau jenen Neiddebatten Vorschub leisten, die weder Du noch ich - und ich denke, die meisten der Kolleginnen und Kollegen - wollen: Es ist einfach, eine juristisch notwendige Maßnahme als eine politisch gewollte zu verkaufen. Schweriger ist es aber, eine als politisch gewollt verkaufte Maßnahme juristisch sachgerecht zu begründen. Wenn man den Betroffenen und Bürgern keinen reinen Wein einschenkt, muss man sich nicht wundern, wenn ihnen am Ende das Getränk nicht schmeckt.

LehrerBW

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #586 am: 24.08.2023 00:42 »
. Denn am Ende muss eine berufsständische Lehrkraft in Deutschland, die verbeamtet wird, über einen Masterabschluss verfügen, der formal auf derselben Studienlänge basiert und formal dasselbe Niveau des Abschlusses dokumentiert.

Von daher entfällt der sachliche Grund, wieso Lehrkräfte in unterschiedliche Besoldungsgruppen eingruppiert werden könnten, worauf die Politik in den verschiedenen Rechtskreisen nach und nach reagiert (hat), um es zumeist als einen politischen Prozesse der Anerkennung von Lehrkräften und ihrer Leistung darzustellen. Tatsächlich geht es darum aber allenfalls mittelbar.

Gilt das denn dann eigentlich auch für bereits tätige GS Lehrkräfte 🤔
Es ist bei mir mit dem Studium zwar schon ewig her und wir brauchten kein Master sondern nur 1. und 2. Staatsexamen, aber damals mussten soweit ich mich erinnern kann die HS Lehrkräfte ein Semester und die RS Lehrkräfte ganze drei Semester mehr als die GS Kollegen studieren.
Bzw. die Regelstudienzeit war halt anders…GS hatte 6, HS hatte 7 und RS hatte 9 und entsprechend mehr Module.
Gymnasial war in BW ja schon immer nen Unistudium.
Ich denke nicht, dass es so einfach abgetan werden kann, dass, nur weil jetzt alle Bachelor und Master abliefern müssen alle alten Kollegen gleich besoldet werden müssen.
Oder hab ich nen Gedankenfehler?
Persönlich seis den Grundschulkollegen natürlich gegönnt 👍

LehrerBW

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #587 am: 24.08.2023 01:05 »
Grad nachgeschaut…auch jetzt ist die Regelstudienzeit bei GS wesentlich kürzer als SekI oder Gymnasiallehramt. Auch wenn die Abschlüsse gleich sind.
https://www.studieren-in-bw.de/waehrend-des-studiums/lehramt-berufsziel-lehrerlehrerin/lehramt-gymnasium/

SwenTanortsch

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« Antwort #588 am: 24.08.2023 07:25 »
Voraussetzung für eine Verbeamtung als grundständige Lehrkraft in Deutschland ist meines Wissens in allen bundesdeutschen Rechtskreisen weiterhin ein Masterabschluss. Die Regelstudienzeit beträgt hier einheitlich zehn Semester. Baden-Württemberg hat Unterregelungen gefunden, ohne formal diese zehn Semester anzutasten, wenn ich das richtig sehe. Als Folge bleibt m.E. das bestehen, was ich gestern geschrieben habe, da grundsätzlich die formalen Kriterien und erst ggf. nachrangig individuelle herangezogen werden (können). Vorauszusetzen dürfte also ein zehnsemestriges Masterstudium sein, ggf. kann die Zeit des Vorbereitungsdiensts unterschiedlich betrachtet werden, was aber mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ausreicht, denke ich, um sachlich den Unterschied zwischen A 12 und A 13 zu begründen, also eine deutlich unterschiedliche Ämterwertigkeit hinsichtlich der Qualifikation und Verantwortung. Dahingegen kann dieser Unterschied der verschieden langen Vorbereitungsdienste unterschiedliche Zulagen innerhalb derselben Besoldungsgruppe mit rechtfertigen, denke ich, da zwischen den verschiedenen Ämtern der dann einheitlich nach A 13 besoldeten Kolleginnen und Kollegen so weiterhin eine unterschiedliche Ämterwertigkeit aufrechterhalten werden kann, die allerdings nicht so weitgehend mehr wäre, dass sie die Eingruppierung in unterschiedliche Besoldungsgruppen sachlich rechtfertigen könnte. So wäre zumindest meine Interpretation.

Für uns ältere Kolleginnen und Kollegen waren dahingegen unterschiedliche Regelstudienzeiten zwischen den verschiedenen Lehrämtern zumeist als Regelfall gegeben, auch war der Vorbereitungsdienst im gymnasialen Lehramt grundsätzlich in zwei Jahren zu absolvieren, was in anderen Lehrämtern nicht so geregelt war. Dieses unterschiedliche Qualifizierungsniveau konnte sachlich zur Rechtfertigung unterschiedlicher Eingruppierungen herangezogen werden. Denn die gymnasiale Regelstudienzeit betrug vielfach zehn Semester, was in anderen Lehrämtern so nicht galt, auch war der Vorbereitungsdienst in den anderen Lehrämtern zumeist auf anderthalb Jahre begrenzt (das habe ich allerdings nicht jeweils für alle Bundesländer geprüft). Insofern wäre es Baden-Württemberg ggf. möglich (gewesen), die Höhergruppierung nach A 13 nur für die Lehrkräfte vorzunehmen, die tatsächlich über einen Masterbaschluss verfügen - ggf. hätte man sich damit aber der Gefahr ausgesetzt, gegen das Gleichheitsprinzip zu verstoßen, denke ich (ich stecke nicht tief genug in der Materie drin, um das beurteilen zu können), sodass das ggf. mit den Ausschlag dafür gegeben hat, dass man nun alle Kolleginnen und Kollegen anheben will, wenn man das denn tatsächlich so vorhat (es kommt mir flüchtig betrachtet so vor, als wenn die Bündnisgrünen bzw. die Landesregierung von anderen Zahlen Betroffener ausgehen als die Gewerkschaften; allerdings mag ich mich hier irren; denn wie gesagt, ich stecke nicht tief genug in eurer Landespolitik drin, um mir hier ein hinreichendes Urteil bilden zu können).

PolareuD

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« Antwort #589 am: 24.08.2023 12:09 »
Die Hebungen, die in den jeweiligen Besoldungsrechtskreisen durchgeführt wurden bzw. geplant sind dienen aus meiner Sicht einzig fiskal-politschen Sparmaßnahmen, um der Mehrheit der Beamtenschaft eine amtsangemessene Alimentation zu verwehren.

BW zahlt zu wenig

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« Antwort #590 am: 25.08.2023 08:37 »
Die Hebungen, die in den jeweiligen Besoldungsrechtskreisen durchgeführt wurden bzw. geplant sind dienen aus meiner Sicht einzig fiskal-politschen Sparmaßnahmen, um der Mehrheit der Beamtenschaft eine amtsangemessene Alimentation zu verwehren.

Und dieses Spiel geht so weiter, bis die Landesregierung durch das BVerfG derart eingehegt wurde, dass es nunmal nicht mehr anders geht. Bis dahin dürfen wir uns alle Winkelzüge und Taschenspielertricks vorführen lassen. Schlussendlich ist jeder einzelne Beamte aufgerufen WS einzulegen.

Neuling2016

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« Antwort #591 am: 25.08.2023 09:30 »
Gibt es ein Muster für den Widerspruch?
Wenn sich bis Ende 2023 nichts tut, lege ich im Dezember auch WS ein

axum705

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« Antwort #592 am: 25.08.2023 09:38 »
Es gab im Dezember einen sehr ausführlichen Musterwiderspruch passend für BW vom Deutschen Richterbund Baden-Württemberg. Diesen kann man recht einfach auf die A-Besoldung anpassen. Findet man schnell über die Suchfunktion hier im Forum oder direkt auf der Homepage des DRB BW

Die Landesregierung wird es spätestens dann merken, wenn auch die Parteisoldaten nicht mehr in den Ministerien arbeiten möchten, weil das Gehalt nicht passt. Meine Frau arbeitet bei einem gesunden mittelständischen Maschinenbauer im Großraum Stuttgart mit IG-Metall-Tarifvertrag. Sie verdient nach der Tariferhöhung im Juni in EG14 mit 35h-Woche rund 85k zzgl. einem vom Unternehmenserfolg abhängigen Bonus zwischen 3k - 5k im Jahr sowie einer betrieblichen Altersvorsorge mit hohem AG-Anteil. Beschäftigungsgarantie gibt es bis 2030. Und das ohne Personal- oder Budgetverantwortung im Bereich Controlling/Steuern! Ach ja: Betriebskita mit lächerlichem Eigenanteil ist inklusive. In bestimmten Wirtschaftsbereichen (nicht allen!) ist das inzwischen eine ganz andere Welt . Warum sollten leistungsbereite junge Menschen noch in den ÖD, zumindest dann, wenn sie sich über die Perspektiven informieren?

Meierheim

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« Antwort #593 am: 25.08.2023 12:06 »
Voraussetzung für eine Verbeamtung als grundständige Lehrkraft in Deutschland ist meines Wissens in allen bundesdeutschen Rechtskreisen weiterhin ein Masterabschluss. Die Regelstudienzeit beträgt hier einheitlich zehn Semester. Baden-Württemberg hat Unterregelungen gefunden, ohne formal diese zehn Semester anzutasten, wenn ich das richtig sehe. Als Folge bleibt m.E. das bestehen, was ich gestern geschrieben habe, da grundsätzlich die formalen Kriterien und erst ggf. nachrangig individuelle herangezogen werden (können). Vorauszusetzen dürfte also ein zehnsemestriges Masterstudium sein, ggf. kann die Zeit des Vorbereitungsdiensts unterschiedlich betrachtet werden, was aber mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ausreicht, denke ich, um sachlich den Unterschied zwischen A 12 und A 13 zu begründen, also eine deutlich unterschiedliche Ämterwertigkeit hinsichtlich der Qualifikation und Verantwortung. Dahingegen kann dieser Unterschied der verschieden langen Vorbereitungsdienste unterschiedliche Zulagen innerhalb derselben Besoldungsgruppe mit rechtfertigen, denke ich, da zwischen den verschiedenen Ämtern der dann einheitlich nach A 13 besoldeten Kolleginnen und Kollegen so weiterhin eine unterschiedliche Ämterwertigkeit aufrechterhalten werden kann, die allerdings nicht so weitgehend mehr wäre, dass sie die Eingruppierung in unterschiedliche Besoldungsgruppen sachlich rechtfertigen könnte. So wäre zumindest meine Interpretation.

Für uns ältere Kolleginnen und Kollegen waren dahingegen unterschiedliche Regelstudienzeiten zwischen den verschiedenen Lehrämtern zumeist als Regelfall gegeben, auch war der Vorbereitungsdienst im gymnasialen Lehramt grundsätzlich in zwei Jahren zu absolvieren, was in anderen Lehrämtern nicht so geregelt war. Dieses unterschiedliche Qualifizierungsniveau konnte sachlich zur Rechtfertigung unterschiedlicher Eingruppierungen herangezogen werden. Denn die gymnasiale Regelstudienzeit betrug vielfach zehn Semester, was in anderen Lehrämtern so nicht galt, auch war der Vorbereitungsdienst in den anderen Lehrämtern zumeist auf anderthalb Jahre begrenzt (das habe ich allerdings nicht jeweils für alle Bundesländer geprüft). Insofern wäre es Baden-Württemberg ggf. möglich (gewesen), die Höhergruppierung nach A 13 nur für die Lehrkräfte vorzunehmen, die tatsächlich über einen Masterbaschluss verfügen - ggf. hätte man sich damit aber der Gefahr ausgesetzt, gegen das Gleichheitsprinzip zu verstoßen, denke ich (ich stecke nicht tief genug in der Materie drin, um das beurteilen zu können), sodass das ggf. mit den Ausschlag dafür gegeben hat, dass man nun alle Kolleginnen und Kollegen anheben will, wenn man das denn tatsächlich so vorhat (es kommt mir flüchtig betrachtet so vor, als wenn die Bündnisgrünen bzw. die Landesregierung von anderen Zahlen Betroffener ausgehen als die Gewerkschaften; allerdings mag ich mich hier irren; denn wie gesagt, ich stecke nicht tief genug in eurer Landespolitik drin, um mir hier ein hinreichendes Urteil bilden zu können).
In Bayern gibt es weiterhin nach Schulformen spezifizierte Staatsexamina mit unterschiedlicher Regelstudienzeit (Lehramt an Grundschulen 7 Semester, Lehramt an Gymnasien 9 Semester), dennoch soll hier auch einheitlich nach A13 eingestellt werden.

Versuch

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« Antwort #594 am: 25.08.2023 12:15 »
Und es geht nicht ums Gönnen.
Es geht darum, dass dann noch weniger  Lehramt in Mangelfächernstudieren bzw. eher in die Wirtschaft gehen.

Einen Mathelehrer für Grundschule hat , sorry wegen seines Mathestudiums, in der Wirtschaft keinen Bonus.

Opa

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« Antwort #595 am: 25.08.2023 13:50 »
Ein Mathelehrer in der Grundschule muss ja auch nicht viel Mathe können, um seinen Beruf auszuüben. Er muss Methodik und Didaktik beherrschen, um der Zielgruppe ein Wissen zu vermitteln, das ich auch bei einem beliebigen A9er im Verwaltungsdienst als selbstverständlich voraussetze. Er wird also aufgrund seiner pädagogischen Qualifikation bezahlt und nicht aufgrund der Fachkenntnisse in Grundrechenarten, Geometrie und Kombinatorik. Hingegen muss ein gymnasialer Mathelehrer genug Fachidiot sein, um einen „Oktaeder des Grauems“ erfinden zu können oder komplexe Integrale zu beherrschen.

Ozymandias

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« Antwort #596 am: 25.08.2023 16:27 »
Ende 2010 bestand das Besoldungsgefüge in BW noch aus 132 Tabellenfeldern, A2-A16, 12 Stufen. (nicht alle Stufen besetzt)

Seit Anfang 2023 sind es noch 84 Tabellenfelder. A7-A16 maximal 10 Stufen. Knapp 40% der Tabellenfelder wurden eliminiert. Es wird daher zwangsläufig immer weniger differenziert.

Die Stauchung des Besoldungsgefüge dient als Argument bezüglich dem Abstandsgebot. Wie lange dauert es noch bis zur Einheitsbesoldung?

Zum Thema Gymi-Lehrer:
Oberstufe zu unterrichten, das kann ein Grundschullehrer eher nicht. Die Aufgabe ist mental viel viel anstrengender vor allem in der Mathematik. Oberstufe ist allgemein viel anstrengender, deshalb gab es auch historisch die große Fakulta, die ein Universitätsstudium voraussetzte.

Gleiche Bezahlung, 4? Stunden weniger Deputat ist das fair?
Aus meiner Sicht nicht. Eine weiterer Schritt in Richtung Einheitsbrei.

Versuch

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« Antwort #597 am: 25.08.2023 19:17 »
Ein Mathelehrer in der Grundschule muss ja auch nicht viel Mathe können, um seinen Beruf auszuüben. Er muss Methodik und Didaktik beherrschen, um der Zielgruppe ein Wissen zu vermitteln, das ich auch bei einem beliebigen A9er im Verwaltungsdienst als selbstverständlich voraussetze. Er wird also aufgrund seiner pädagogischen Qualifikation bezahlt und nicht aufgrund der Fachkenntnisse in Grundrechenarten, Geometrie und Kombinatorik. Hingegen muss ein gymnasialer Mathelehrer genug Fachidiot sein, um einen „Oktaeder des Grauems“ erfinden zu können oder komplexe Integrale zu beherrschen.

Und was ist das was man eher nicht lernen kann?
Ein guter Programmierer wird z.b.auch besser brazat als ein Germanistikstudent,.

AnnaNachhilfe

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« Antwort #598 am: 29.08.2023 15:28 »
Ein Mathelehrer in der Grundschule muss ja auch nicht viel Mathe können, um seinen Beruf auszuüben. Er muss Methodik und Didaktik beherrschen, um der Zielgruppe ein Wissen zu vermitteln, das ich auch bei einem beliebigen A9er im Verwaltungsdienst als selbstverständlich voraussetze. Er wird also aufgrund seiner pädagogischen Qualifikation bezahlt und nicht aufgrund der Fachkenntnisse in Grundrechenarten, Geometrie und Kombinatorik. Hingegen muss ein gymnasialer Mathelehrer genug Fachidiot sein, um einen „Oktaeder des Grauems“ erfinden zu können oder komplexe Integrale zu beherrschen.

Hallo Opa,

ich empfehle dann mal ein Studium Grundschullehramt, speziell  nur Mathematik ist da gar nicht möglich. Zu den pädagogischen und didaktischen Lerninhalten, werden auch zusätzliche Fächer gefordert. Sie werden erstaunt sein, was da allein an Mathematik verlangt wird. Hier ein Überblick dazu, wie ein Studium Grundschullehramt aussieht.

Unterrichtsfach   1. Didaktikfach   2. Didaktikfach                                     3. Didaktikfach

Mathematik      Deutsch                Biologie                                              Kunst
                                                     Chemie                                               Musik
                                                     Deutsch als Zweitsprache                     http://Sport(4)
                                                     Geographie
                                                     Geschichte
                                                     Physik
                                                     ev./kath. Religionslehre
                                                     Politik und Gesellschaft   

Anna Bichler
Customer Care / Jura Nachhilfe
OptimalNachhilfe

Versuch

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« Antwort #599 am: 29.08.2023 16:41 »
Ein Mathelehrer in der Grundschule muss ja auch nicht viel Mathe können, um seinen Beruf auszuüben. Er muss Methodik und Didaktik beherrschen, um der Zielgruppe ein Wissen zu vermitteln, das ich auch bei einem beliebigen A9er im Verwaltungsdienst als selbstverständlich voraussetze. Er wird also aufgrund seiner pädagogischen Qualifikation bezahlt und nicht aufgrund der Fachkenntnisse in Grundrechenarten, Geometrie und Kombinatorik. Hingegen muss ein gymnasialer Mathelehrer genug Fachidiot sein, um einen „Oktaeder des Grauems“ erfinden zu können oder komplexe Integrale zu beherrschen.

Hallo Opa,

ich empfehle dann mal ein Studium Grundschullehramt, speziell  nur Mathematik ist da gar nicht möglich. Zu den pädagogischen und didaktischen Lerninhalten, werden auch zusätzliche Fächer gefordert. Sie werden erstaunt sein, was da allein an Mathematik verlangt wird. Hier ein Überblick dazu, wie ein Studium Grundschullehramt aussieht.

Unterrichtsfach   1. Didaktikfach   2. Didaktikfach                                     3. Didaktikfach

Mathematik      Deutsch                Biologie                                              Kunst
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Der Mathelehrer aus dem Gymnasium ohne Probleme.