Autor Thema: [BW] 4-Säulen-Programm  (Read 157483 times)

Ozymandias

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #600 am: 05.09.2023 18:59 »
Seite 29

Zitat
Erhöhungen kinderbezogener Familienzuschläge sollen die Verfassungsmäßigkeit der
Besoldung mit Blick auf die konkretisierten Berechnungsparameter der Beschlüsse des
Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2020 – 2 BvL 4/18 und 2 BvL 6/17 u.a. – ge-
währleisten. Auch sollen Nachzahlungsregelungen für die Zeit vor Inkrafttreten dieses
Gesetzes getroffen werden.


Seite 32

Zitat
Novellierung der Beihilfeverordnung (BVO)
Seit 2016 wird an einer Neufassung der Beihilfeverordnung gearbeitet. Maßgeblicher
Zweck ist eine formelle Neujustierung, so dass systematische und strukturelle Ände-
rungen im Vordergrund stehen. Aufgrund erheblicher rechtlicher Änderungsbedarfe
aufgrund jüngster höchstrichterlicher Rechtsprechung, musste die Novellierung zwi-
schenzeitlich zurückgestellt werden. Die Arbeiten werden seit dem Jahr 2022 fortge-
setzt.

https://fm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-fm/intern/Bilder/Haushalt_Finanzen_Steuern/Haushalt_23_24/221027_Bericht_FM_Staatshaushaltsplan_23-24.pdf

Seite 82

2022 bis 2024 6,85% höhere Personalausgaben eingeplant. Bei 1,1% mehr Mitarbeitern.

Wenn man nur die groben Prozente ausrechnet, plant man offenbar mit 4,5% Erhöhung in 2023 und 2,3% in 2024. Nicht bereinigt um Personalveränderungen und Minderausgaben wegen Zensus.

Der Obelix

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #601 am: 05.09.2023 19:12 »
ja sparen will gelernt sein. Wo geht es besser als beim Personal.

5% Inflation?
7% Inflation?

alles egal. Bei 2% Erhöhung stößt man sich amtlich gesund und hat genug Schotter für anderen ganz wichtigen Landeskram......

LehrerBW

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #602 am: 06.09.2023 01:24 »


Wenn man nur die groben Prozente ausrechnet, plant man offenbar mit 4,5% Erhöhung in 2023 und 2,3% in 2024. Nicht bereinigt um Personalveränderungen und Minderausgaben wegen Zensus.

Wird schon nicht so kommen…denn in 2023 wirds gar keine Erhöhung geben. Allein schon wegen der miesen Terminierung der Verhandlungsrunden.

Ozymandias

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #603 am: 06.09.2023 09:45 »
Heißt ja dennoch Tarifrunde 2023.
Wenn man die Sondereffekte bereinigt und auch mal in anderen Ländern guckt, könnte man schon einen guten Hinweis herausbekommen, womit gerechnet wird. Wegen Personalausgaben wird in der Regel kein Nachtragshaushalt gemacht.

Knarfe1000

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #604 am: 06.09.2023 10:37 »
Seite 29

Zitat
Erhöhungen kinderbezogener Familienzuschläge sollen die Verfassungsmäßigkeit der
Besoldung mit Blick auf die konkretisierten Berechnungsparameter der Beschlüsse des
Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2020 – 2 BvL 4/18 und 2 BvL 6/17 u.a. – ge-
währleisten. Auch sollen Nachzahlungsregelungen für die Zeit vor Inkrafttreten dieses
Gesetzes getroffen werden.


Seite 32

Zitat
Novellierung der Beihilfeverordnung (BVO)
Seit 2016 wird an einer Neufassung der Beihilfeverordnung gearbeitet. Maßgeblicher
Zweck ist eine formelle Neujustierung, so dass systematische und strukturelle Ände-
rungen im Vordergrund stehen. Aufgrund erheblicher rechtlicher Änderungsbedarfe
aufgrund jüngster höchstrichterlicher Rechtsprechung, musste die Novellierung zwi-
schenzeitlich zurückgestellt werden. Die Arbeiten werden seit dem Jahr 2022 fortge-
setzt.

https://fm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-fm/intern/Bilder/Haushalt_Finanzen_Steuern/Haushalt_23_24/221027_Bericht_FM_Staatshaushaltsplan_23-24.pdf

Seite 82

2022 bis 2024 6,85% höhere Personalausgaben eingeplant. Bei 1,1% mehr Mitarbeitern.

Wenn man nur die groben Prozente ausrechnet, plant man offenbar mit 4,5% Erhöhung in 2023 und 2,3% in 2024. Nicht bereinigt um Personalveränderungen und Minderausgaben wegen Zensus.
Naja, der Bund hat ja auch deutlich niedriger geplant als am Ende rausgekommen ist. Spielt auch keine große Rolle.

Ozymandias

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #605 am: 06.10.2023 13:49 »
neues vom DRB BW aus dem Newsletter 2 auf deren Homepage

Zitat
Besoldung I - Stand Besoldungsverfahren
In den Ende 2022/Anfang 2023 angestoßenen Besoldungsverfahren ist die Auswahl der
Musterkläger mittlerweile abgeschlossen; als Prozessvertreter haben wir die Kanzlei Neie
(Leipzig) gewinnen können. Das Landesamt für Besoldung und Versorgung hat
widerspruchsfähige Bescheide verschickt; aktuell laufen die Widerspruchsverfahren an
und die verwaltungsgerichtlichen Klagen werden vorbereitet. Der geschäftsführende
Vorstand hat die Verfahren insbesondere auch bei dem Kennlerngespräch mit
Ministerialdirektor Engling am 12.07.2023 im Finanzministerium in Stuttgart thematisiert.

Ist eine kleine Ein-Mann-Kanzlei.

Justizbeamter

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #606 am: 11.10.2023 11:58 »
Hier mal ein Interessanter Antrag der CDU Fraktion an den Landtag zum Thema Alimentation von Richtern in BaWü.

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/5000/17_5416.pdf

Auch Fragen zum 4-Säulen-Modell sind dabei....

Bin gespannt wann darauf geantwortet wird.

axum705

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #607 am: 11.10.2023 13:53 »
Hier mal ein Interessanter Antrag der CDU Fraktion an den Landtag zum Thema Alimentation von Richtern in BaWü.

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/5000/17_5416.pdf

Auch Fragen zum 4-Säulen-Modell sind dabei....

Bin gespannt wann darauf geantwortet wird.
Die Beantwortungsfrist von Anträgen beträgt meines Wissens nach drei Wochen. Ich gehe aber davon aus, dass die Antwort das übliche Geblubber zum 4-Säulen-Modell enthalten wird. Zudem wird sicher darauf hingewiesen, wie toll die Landesregierung das 2020er Urteil umgesetzt habe. Auch bei der Besoldung der Staatsanwälte und Richter wird alles ganz super sein. Beim Stand der Berücksichtigung der Bürgergelderhöhungen und Entlastungspakete wird sicher auf die anstehenden Tarifverhandlungen verwiesen, dass nach deren Abschluss alles ganz toll geprüft werde. Und selbstverständlich ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im ÖD einzigartig in der Arbeitswelt und durch die sinnstiftenden Arbeitsplätze benötige man auch keine konkurrenzfähige Bezahlung.

Mehr erwarte ich von einer Landesregierung nicht, welche die Stellenhebungen im mittleren Dienst damit begründet, dass die Arbeitsplätze durch den verstärkten EDV-Einsatz anspruchsvoller geworden seien, während beim gehobenen und höheren Dienst dies per se schon so sei und daher keine Anhebung in Betracht komme...

Wer schmunzeln möchte googelt mal Kretschmanns Aussagen zur Tarifrunde 2015 in Zusammenhang mit der abgesenkten Eingangsbesoldung. Der damals schon anhängigen Verfassungsbeschwerde rechnete er keine Chancen zu. Drei Jahre später wurde alles ohne Widerspruchsnotwendigkeit rückwirkend bis 2013 nachgezahlt...  :D

Justizbeamter

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #608 am: 11.10.2023 14:03 »
Zitat
Die Beantwortungsfrist von Anträgen beträgt meines Wissens nach drei Wochen.

Die sind dann schon vorbei.

Nübel

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #609 am: 19.10.2023 13:04 »
Hallo zusammen,

die Stellungnahme von JuM und FM liegt nun vor:

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/5000/17_5416_D.pdf

Interessant wird es ab Frage 8...

LehrerBW

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #610 am: 19.10.2023 14:28 »
Dass die Familienzuschläge abschmelzen ist eine Riesensauerei...das wird hoffentlich bald gekippt.

Ozymandias

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #611 am: 19.10.2023 16:26 »
Zitat
Ein unter Umständen je nach Entwicklung mehrfach
im Jahr 2023 vorzunehmender besoldungsgesetzlicher Nachbesserungsbedarf war
– insbesondere aufgrund eines jeweils notwendigen formellen Gesetzgebungsver-
fahrens – mit verhältnismäßigem Aufwand nicht durchzuführen.

Vor diesem Hintergrund wird nach Vorliegen des nächsten Tarifabschlusses im
späten Herbst 2023 unter Einbeziehung der vielschichtigen Sachlage des gesam-
ten Jahres 2023 der Besoldungsbedarf neu zu berechnen und die künftige Be-
soldung festzulegen sein.


BVerfG:
"Speziell bei besoldungsrechtlichen Normen gilt es zu beachten, dass die Alimentation der Richter und Beamten der Sache nach die Befriedigung eines gegenwärtigen Bedarfs aus gegenwärtig zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln darstellt."

Nach meiner Lesart ignoriert man hier bewusst den gegenwärtigen Bedarf der Beamten und begründet dies mit einer Angst, dass man eventuell wegen der Ungewissheiten am Ende ein paar Pfennig zu viel zahlt.

axum705

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #612 am: 21.10.2023 21:04 »
Hallo zusammen,

die Stellungnahme von JuM und FM liegt nun vor:

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/5000/17_5416_D.pdf

Interessant wird es ab Frage 8...
Die Antworten sind ja fast wie von mir prognostiziert. Hanebüchen finde ich allerdings weiterhin die Begründung für die Stellenhebungen im mD und die damit einhergehende Erläuterung, warum die Hebungen nicht alle Besoldungsgruppen betreffen. Wer muss denn Digitalisierung und Einführung neuer Verfahren planen, organisieren, das Personal dazu motivieren und ggf. schulen sowie vor allem die notwendigen Entscheidungen treffen? Sicher nicht der mD. Warum die Anwender in den "Genuss" einer Stellenhebung kommen, die Entscheider der komplexen Vorgänge und Prozesse aber nicht, erschließt sich mir auch mit den nun weiteren Einlassungen nicht. Warum sollte die doch bereits stattfindende und noch kommende Änderung der Arbeitswelt im gD und hD bereits berücksichtigt sein, im mD jedoch nicht? Ich hoffe, die Klage des DRB BW wird irgendwann tatsächlich entschieden. Da bin ich genau auf diesen Teil sehr gespannt.

Justizbeamter

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #613 am: 23.10.2023 15:00 »
Das sehe ich genauso, insbesondere als A11 im gD

lotsch

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #614 am: 23.10.2023 16:28 »
Hallo zusammen,

die Stellungnahme von JuM und FM liegt nun vor:

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/5000/17_5416_D.pdf

Interessant wird es ab Frage 8...
Die Antworten sind ja fast wie von mir prognostiziert. Hanebüchen finde ich allerdings weiterhin die Begründung für die Stellenhebungen im mD und die damit einhergehende Erläuterung, warum die Hebungen nicht alle Besoldungsgruppen betreffen. Wer muss denn Digitalisierung und Einführung neuer Verfahren planen, organisieren, das Personal dazu motivieren und ggf. schulen sowie vor allem die notwendigen Entscheidungen treffen? Sicher nicht der mD. Warum die Anwender in den "Genuss" einer Stellenhebung kommen, die Entscheider der komplexen Vorgänge und Prozesse aber nicht, erschließt sich mir auch mit den nun weiteren Einlassungen nicht. Warum sollte die doch bereits stattfindende und noch kommende Änderung der Arbeitswelt im gD und hD bereits berücksichtigt sein, im mD jedoch nicht? Ich hoffe, die Klage des DRB BW wird irgendwann tatsächlich entschieden. Da bin ich genau auf diesen Teil sehr gespannt.

Battis hat das in einem Gutachten für Sachsen so bewertet:
Die vorgesehene Streichung der untersten Besoldungsgruppe A 4 und die Überleitung der
hiervon betroffenen Beamten in die Besoldungsgruppe A 5 ist allein unter dem Gesichtspunkt
des absoluten Mindestabstands zur Grundsicherung zu sehen. Entgegen der Behauptung, die
gestiegenen Anforderungen und neuen Aufgabenbereiche im Justizwachtmeisterdienst
machten eine Neubewertung „besoldungsfachlich“ notwendig, verfolgt diese Maßnahme ganz
offenkundig allein das Ziel, einerseits im Ausgangspunkt den Abstand zum Grundsicherungsniveau zu vergrößern und andererseits die daraus eigentlich zwingend folgenden Konsequenzen für das gesamte Besoldungsgefüge zu vermeiden. Die in der Begründung genannten
Erwägungen für die „Neubewertung“ sind für Letzteres jedoch nicht ansatzweise ausreichend,
hierfür wären wesentlich umfassendere Erwägungen und Abwägungen geboten. Entgegen der
im Entwurf geäußerten Auffassung stellt diese Maßnahme natürlich einen Eingriff sowohl in
das Abstandsgebot innerhalb der A-Besoldung als auch in das Leistungsprinzip dar, der
(sachlich) fundiert zu rechtfertigen wäre. Die knappe und allgemeine Begründung erscheint
demgegenüber lediglich vorgeschoben.