Tut mir leid, dass ich in die Neiddiskussion reinfunken muss. Ich verstehe leider bei dem Gesetzentwurf etwas nicht.
Beim Familienzuschlag 2. Kind steht:
"Der kinderbezogene Teil des Familienzuschlags erhöht sich für das zweite zu berücksichtigende Kind
abhängig von der Besoldungsgruppe und der Stufe des Grundgehalts nach Maßgabe nachstehender
Tabelle (Monatsbeträge in Euro )"
Bezieht sich die dann nachfolgende Tabelle nur auf das 2. Kind oder sind da die Zuschläge für beide zusammengefasst?
Wenn nur das 2. Kind gemeint ist, wäre das ja auch eine absurd hohe Erhöhung
Und noch eine Frage Kinder betreffend. Gem. Art. 35 bekommt man ohne Einspruch keine Nachzahlung für das dritte Kind, für die ersten beiden Kinder jedoch schon (ab 2020). Stimmt das oder verstehe ich nur etwas falsch?
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten, die man hier erhält