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Lohnt sich ein kompletter Ausstieg und Neuanfang ?
Mask:
--- Zitat von: Flash91 am 18.04.2022 12:19 ---
Meine Recherchen bestätigen leider, was ich nicht wahr haben möchte: Beamtenstatus & Studium hinwerfen lohnt sich :-(
- Ist so ein Fernstudium nebenbei, was eben NICHT auf dem Beamtischen Werdegang aufbaut genehmigungspflichtig ? Kann mir kaum vorstellen, dass es genehmigungFÄHIG ist
- Ist es zulässig nebenbei einfach in seiner Freizeit zu studieren mit der Absicht, den Beamtenstatus dann niederzulegen ?
Kann mir jmd. sagen, wo das im Gesetz steht ?
--- End quote ---
Endlich sieht es jemand ein, bitte das nächste Mal der BILD-Zeitung das zuspielen wenn sie wieder über die ach so privilegierten Beamten hetzen.
Nein, es ist mE nach noch nicht einmal anzeigepflichtig; ich habe allerdings schon Meinungen gehört, dass es zumindest anzeigepflichtig sein soll aufgrund der hergebrachten Beamtenpflichten (Treuepflicht und volle Hingabe zum Beruf)
Warum sollte es nicht zulässig sein, als Beamter ist man ja nicht entmündigt ?
Ist mE nach nicht geregelt und steht daher nirgends. Das ist aber auch dein Vorteil, was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt.
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