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Höhergruppierung im TVL

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XTinaG:
Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Personalabteilung auf die Frage, ob sie kriminell oder unfähig sei, eine zutreffende Antwort geben würde. In Angelegenheiten des Arbeitsverhältnisses an sich gibt es keinen Dienstweg. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind Vertragspartner auf Augenhöhe.

hailou98:

--- Zitat von: XTinaG am 18.02.2022 12:33 ---Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Personalabteilung auf die Frage, ob sie kriminell oder unfähig sei, eine zutreffende Antwort geben würde. In Angelegenheiten des Arbeitsverhältnisses an sich gibt es keinen Dienstweg. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind Vertragspartner auf Augenhöhe.

--- End quote ---

Alles klar. Dann wird wahrscheinlich, wenn ich eines Tages ne Weiterbildung machen sollte bzw. mehr Aufgaben kriege, eine Höhergruppierung nicht stattfinden?

XTinaG:
Hast Du irgendwas von dem, was Dir in diesem Thread geantwortet worden ist, verstanden?

hailou98:
Doch, ich habe alles verstanden. Aber ich wollte es nur nochmal sicher stellen.

XTinaG:
Du hast also verstanden, daß Du bereits in E8 eingruppiert bist, der Arbeitgeber Dir aufgrund von Unfähigkeit oder krimineller Energie nicht das zustehende Entgelt auszahlt und Du unmittelbar nach Ende der Wartezeit des KSchG das Dir zustehende Entgelt gegenüber dem Arbeitgeber unter konkreter Angabe des Anspruchs schriftlich geltend machst und ihn zur Zahlung aufforderst?

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