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Höhergruppierung im TVL

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hailou98:
Okay, wie gehe ich am besten vor? Wende ich mich an die Personalabteilung? Ich möchte aktuell nichts riskieren, da ich noch in der Probezeit bin. Sonst wäre es ja gut zu wissen, ob ich eines Tages ne Chance auf Höhergruppierung habe, wenn ich mehr Aufgaben bekomme...

XTinaG:
Dann warte doch die Probezeit (und viel wichtiger: die Wartezeit) ab und fordere dann das zustehende Entgelt. Die tarifliche Ausschlußfrist beträgt 6 Monate, Dir geht also nichts verloren.

Um was für eine Tätigkeit geht es überhaupt?

hailou98:

--- Zitat von: XTinaG am 18.02.2022 09:57 ---Dann warte doch die Probezeit (und viel wichtiger: die Wartezeit) ab und fordere dann das zustehende Entgelt. Die tarifliche Ausschlußfrist beträgt 6 Monate, Dir geht also nichts verloren.

Um was für eine Tätigkeit geht es überhaupt?

--- End quote ---

SachbearbeiterIn für Qualitätsmanagement. Ich bin geprüfte Betriebswirtin für Sport- und Gesundheitsmanagement. Ich hatte schon in meiner Ausbildung ein paar Inhalte in QM.

XTinaG:
Also handelt es sich mutmaßlich um eine Tätigkeit nach Teil I der EGO. Da gibt es keine Voraussetzungen in der Person, die für die E8 zu erfüllen wäre. Seit 2012 ist dort auch die E7 belegt. Es handelt sich also entweder um einen ganz besonders unfähigen oder kriminellen Sauhaufen, dem man zügig den Rücken kehren sollte.

hailou98:
Ist ja interessant. Soll ich dann der Personalabteilung einen Brief/Mail schreiben? Muss ich vorher mit meiner Chefin darüber reden?

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