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Feuerwehr oder Job?
FloHB:
Wer Rufbereitschaft hat, kann nicht zum Feuerwehreinsatz. Ist doch vollkommen logisch, der Arbeitgeber muss sich doch darauf verlassen können, dass man die Arbeit zeitnah aufnehmen kann. Wenn ich Rufbereitschaft habe (IT-Bereich) kann ich auch nicht an Einsätzen teilnehmen. Gleich gilt auch, wenn ich Arbeiten durchführe, die niemand anderes für mich fortsetzen kann oder in einem bestimmten Zeitraum erledigt werden müssen. Z.B. Wartungen an IT-Systemen außerhalb der regulären Arbeitszeiten oder Wartungen, für die eine Ausfallzeit mit dem Kunden vereinbart wurde.
MisterS:
ist ja nett, dass ihr alle so Arbeitgeberfreundlich denkt, aber wie Hain schon geschrieben hat, relevant sind die Landesfeuerwehrgesetze, und sonst nichts
zB BayFwG
Art 6
--- Zitat ---(1) 1Der Feuerwehrdienst wird, soweit nichts anderes bestimmt ist, ehrenamtlich geleistet. 2Feuerwehrdienstleistende haben an Einsätzen, Ausbildungsveranstaltungen, Sicherheitswachen und am Bereitschaftsdienst teilzunehmen und die Weisungen ihrer Vorgesetzten zu befolgen.
--- End quote ---
Art 9
--- Zitat ---(1) 1Arbeitnehmern dürfen aus dem Feuerwehrdienst keine Nachteile im Arbeitsverhältnis sowie in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung erwachsen. 2Während des Feuerwehrdienstes, insbesondere während der Teilnahme an Einsätzen, Ausbildungsveranstaltungen, Sicherheitswachen und am Bereitschaftsdienst und für einen angemessenen Zeitraum danach sind sie zur Arbeitsleistung nicht verpflichtet. 3Ihre Abwesenheit haben sie, wenn es die Dienstpflicht zuläßt, dem Arbeitgeber rechtzeitig mitzuteilen. 4Dieser ist verpflichtet, ihnen für Zeiten der Freistellung das Arbeitsentgelt einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen, das sie ohne Teilnahme am Feuerwehrdienst erzielt hätten.
--- End quote ---
Egal ob Rufbereitschaft oder direkt Arbeit, Einsatz geht vor.
Feuerwehr ist eben kein normales Ehrenamt.
Privatwirtschaft ist anderes Thema, aber gerade im ÖD sollte man froh sein dass das überhaupt noch jemand macht.
Rene:
Was hat das mit arbeitgeberfreundlich zu tun?
Niemand stellt die Landesfeuerwehrgesetze in Frage, aber bei der Fragestellung des TE sollte ersichtlich sein, dass der Arbeitgeber die Rufbereitschaft eingerichtet hat, um im Notfall schnellstmöglich auf einen Schaden reagieren zu können.
Kann der betroffene Mitarbeiter dies uneingeschränkt für den vereinbarten Zeitraum anbieten? Falls die Antwort nein ist, sollte er sich auch nicht zur Verfügung stellen.
MisterS:
Ein Mitarbeiter kann auch krank werden, einen Wegeunfall haben etc, Risiko des Arbeitgebers.
Ebenso wenig planbar wie ein Feuerwehreinsatz.
Die mir bekannten Gesetze sagen ist freizustellen, da gibt es nichts zu diskutieren.
Schmitti:
In RP gilt der Freistellungsanspruch z.B. bei Leuten, die beruflich Aufgaben der unmittelbaren Gefahrenabwehr wahrnehmen, nur soweit, wie diese Aufgaben dadurch nicht beeinträchtigt werden. Je nachdem, was die Rufbereitschaft machen soll, wäre die Fragestellung des TE also hier schon aus Sicht des Arbeitgebers zu beantworten.
In den anderen Ländern, auch wenn es solche Abwägungen nicht im jeweiligen Brandschutzgesetz geben sollte, darf man als Held der Feuerwehr trotzdem gerne mal den gesunden Menschenverstand walten lassen. Ich erwarte in meiner Feuerwehreinheit bei jedem, dass er sich bei jeder Alarmierung überlegt, wie hoch der Personalbedarf tatsächlich sein wird, wie zeitkritisch der Einsatz ist, und das dann mit seiner Arbeit, der Entfernung zum Gerätehaus und ... abwägt und dann kann auch jeder mal zur Entscheidung kommen, das der Verbleib an der Arbeitsstelle sinnvoller ist, Freistellungsanspruch hin oder her.
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