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Verstöße gegen TVÖD u. ArbZG
FraukeWepunkt:
Guten Abend,
ich arbeite seit ca 3 Jahren im Bauamt bei einer Behörde, die dem TVÖD gebunden ist. Unsere Abteilung bestand bis Ende letzten Jahres aus 5 Leuten, davon haben aufgrund der schlechten Arbeitsbedingungen zwei gekündigt und einer ist dauerhaft krank geschrieben.
Die Abteilung ist eigentlich einfach strukturiert, wir haben einen Fachvorgesetzten, der gleichzeitig 50% Sachbearbeitung macht und einen Amtsleiter, dann noch einen Amtsleiter des Hauptamtes.
Der Fachvorgesetzte hat nun einfach die Funktion unseres Außendienstes mit übernommen und braucht irgendwie immer eine 2. Person in Begleitung. So wirklich angeordnet, dass diese unbesetzte Funktion mit übernommen werden soll und zwar dauerhaft und regelmäßig wurde es nie, aber es macht meinem Fachvorgesetzten offenbar mehr Spaß als im Büro zu sein. Und er weist mich dann an mit zu kommen.
Das Spiel habe ich nun seit Anfang 2022 mit gemacht, bis ich dann irgendwann binnen des ersten Monats 30 Überstunden auf der Uhr hatte und an den ein oder anderen Tagen 13 (!) Stunden am Stück gearbeitet habe mit einer Pause von 45min. Zulagen hab ich keine bekommen, mir wurde dann irgendwie unterschwellig mitgeteilt, ich hätte das halt auch so mit zu machen.
Nun habe ich meinen obersten Vorgesetzten, also den Amtsleiter schriftlich gebeten, hier mal Ordnung rein zu bringen und klar vorzugeben, was zu tun ist und zu lassen ist. Eine Antwort habe ich bis heute nicht erhalten. Er hat mir aber mehr oder weniger gesagt, dass wir uns selbst organisieren sollen. Mein Fachvorgesetzter scheint eine gewisse Narrenfreiheit zu haben in dem was er tut.
Nun habe ich den anderen Hauptamtsleiter angefragt. Der hat jedoch auch nicht reagiert. Zum einen sehe ich einen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz und auch gegen den TVÖD, ich erhalte keine Zulagen, soll Aufgaben machen, die nicht in meinem Arbeitsvertrag stehen und ich auch keine Ahnung davon habe und zudem soll ich noch ewig lange Arbeitszeiten durchmachen.
Ich bin bereits auf der Suche nach einer anderen Stelle, da ich nicht bereit bin, das dauerhaft mit zu machen, bis dahin möchte ich aber gern Rat einholen, was ich tun kann, denn ich fühle mich ziemlich hilflos und allein gelassen.
Bedanke mich schon jetzt für Anregungen.
XTinaG:
Verstöe gegen das ArbZG zeigt man der Aufsichtsbehörde an. Zuschläge für Überstunden, sofern sie entstanden sind, fordert man schriftlich unter Fristsetzung ein und erhebt Lohnklage, wenn die Einforderung nicht erfolgreich war. Allerdings läßt sich noch gar nicht sagen, ob der Arbeitgeber Dich um Deine Überstundenzuschläge prellt, denn sie standen ja noch gar nicht zur Auszahlung an.
FraukeWepunkt:
Naja, wir haben ja ein Online Zeitkonto, auf dem ist nichts dergleichen gebucht. Davon gehe ich auch aus, dass das so bleibt, ich glaube nicht, dass vom 3. Januar gemachte Überstunden noch zur Auszahlung kommen.
XTinaG:
Überstunden und Zeitzuschläge können überhaupt nur dann auf einem Zeitkonto gebucht werden, wenn es ein Arbeitszeitkonto nach § 10 TVÖD ist. Und auch dann nur dann, wenn Du es zuvor verlangt hast.
FraukeWepunkt:
Es gibt weder ein solches Zeitkonto noch wurde das von mir verlangt, da ich ja auch keinerlei schriftliche Anordnung bekommen habe, das ganze läuft auf Zuruf, der aber auch nicht klar formuliert ist, also "Mach heut mal Außendienst", weder wie lange, noch was inhaltlich noch sonst etwas und Fakten schaffen, also dann wird halt einfach erwartet.....da gab es im Vorfeld kein "Sie können Sie das auf das Konto buchen lassen oder auszahlen oder dies und jenes", Gespräch. Es besteht für mich auch einfach die Frage, was zu tun ist, wenn es niemanden interessiert, also kann man den Dienst beenden nach der Sollzeit, es gibt weder mündliche noch schriftliche Anweisungen irgendwas klar zu tun oder nicht zu tun.
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