Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Verstöße gegen TVÖD u. ArbZG
clarion:
Hallo,
wie wäre es, wenn Du einfach die Zeit Tageweise abbummelst, so dass Du max. Überstunden in Höhe der Sollarbeitszeit auf deinem Konto hast. Es zwingt Dich doch keiner mit vorgehaltener Pistole zum Einsteigen in den DW, oder? Und wenn man Dir den Zeitausgeich nicht genehmigt, dann nimmst Du den Weg, den Tina Dir aufgezeigt hat. Ein Personalrat habt ihr wohl nicht?
Kat:
Auf Überstunden gibt es doch Zuschläge,wie soll man die denn abbummeln?
WasDennNun:
1h Überstunde = 1,35 h abbummeln z.B.
XTinaG:
Es gibt kein Arbeitszeitkonto nach § 10 TVÖD, also können dort weder Überstunden an sich noch Überstundenzuschläge gebucht werden.
DiVO:
So hart es klingen mag: du machst die Probleme deines Arbeitgebers zu deinen eigenen.
Geh nach Erfüllung deiner täglichen Sollarbeitszeit nach Hause und gut ist. Was soll dir, außer dummer Kommentare oder Brennesselarm, passieren? Du bist zur Leistung von Arbeit mittlerer Art und Güte verpflichtet und die erbringst du, wenn du deine Sollarbeitszeit erbringst. Soll dein Arbeitgeber erstmal seine organisatorischen Probleme lösen.
Wenn dir an so einem, wie von dir beschriebenen 13-Stunden-Tag, nach 12 Stunden ein Unfall passiert wird sich plötzlich keiner deiner Vorgesetzten dafür verantwortlich fühlen, sondern die Verantwortung auf dich abwälzen. Ob die entsprechende Versicherung in so einem Fall zahlt wage ich zu bezweifeln. Danken wird es dir auch keiner.
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