Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Verstöße gegen TVÖD u. ArbZG
XTinaG:
Vom Arbeitgeber veranlaßte Arbeitsstunden sind auch zu leisten. Wenn der Arbeitgeber auch auf explizite Forderung nicht zahlt, erhebt man Lohnklage.
FraukeWepunkt:
Also ich kann dem AG die Frist setzen, entsprechend die Überstunden, die ich leiste und auch geleistet habe, sind mir mit Zulagen auszuzahlen. Wenn ich dann keine erhalte, muss ich mir einen Anwalt suchen und klagen.
XTinaG:
Genau.
Herbert Meyer:
Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind Vertragspartner auf Augenhöhe. Verträge sind seit Abrahams Zeiten elementarer Bestandteil des westlichen Gesellschaftssystems und haben auch in unserem Rechtsstaat einen entsprechend hohen Stellenwert. Darüber hinaus herrscht ein branchenübergreifender Fachkräftemangel, jeder Wechselwillige wird überall mit Kusshand genommen. Wer sich trotzdem über Monate oder Jahre hinweg so verhohnepipeln lässt, sollte im ersten Schritt die eigene Sklavenmentalität hinterfragen. Und im zweiten Schritt dann den von XTinaG beschriebenen Weg umsetzen und nach 7h 48 Min notfalls mit dem Taxi nach Hause fahren. Kommt immer noch günstiger als kostenlose Überstunden zu schrubben.
WasDennNun:
Oder nicht mit fahren, solange man keine schriftliche Aufforderung hat.
Oder am nächsten Tag die Stunden abbummeln (sofern es ein entsprechendes Zeitkonto gibt)
Oder selbst die schriftliche Anordnung schreiben und unterschreiben lassen.
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