Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung E5 auf E7
SilurusGlanis88:
Hallo zusammen.
Ich bin Landkreisgärtner mit abgeschlossener Berufsausbildung als Landschaftsgärtner mit Mehrjähriger Berufserfahrung und wurde in der E5 eingruppiert. Nun hat es die Möglichkeit gegeben höher Gruppiert zu werden.
Unser Chef hat schon 3 Stellungnahmen auf Höhergruppierung an den Personalrat gestellt.... immer wieder wurde er vertröstet und im Endeffekt läuft es darauf hinaus das uns der Personalrat in E5 sieht.
Wir arbeiten über 80% Selbstständig. Heißt das uns unser Chef nicht diktiert was wir wann zu tun haben. Das machen wir unter uns aus und die Arbeit läuft. Wir holen Anhebote für neue Maschinen etc. ein, wir Arbeiter organisieren unseren Winterdienst zu 100% selbst...... etc. Uns schafft quasi niemand unsere Arbeit da wir 4 Facharbeiter mit langjähriger Berufserfahrung sind. Unser Chef lässt uns da auch freie Hand da alles läuft so wie es ist.
Ist das Rechtens das uns diese Höhergruppierung verwärt wird?
XTinaG:
Worauf stützt sich die Vermutung, daß E5 nicht die zutreffende Eingruppierung sei?
SilurusGlanis88:
Da unsere Truppe mehr als 80% der zu erledigenden Arbeiten selbstständig plant, durchführt und organisiert. Wie gesagt wir haben quasi keinen Chef der uns jeden Tag in der Früh, wie es bei anderen Landkreisgärtnern in anderen Landkreisen der Fall ist, diktiert wer was wie zu tun hat. Desweiteren organisieren, planen und teilen wir unseren Winterdinest zu 100% Selbstständig ohne einwirken des Chefs.
XTinaG:
Und diese selbst wahrgenommene Heraushebung soll jetzt welches Tätigkeitsmerkmal genau erfüllen?
SilurusGlanis88:
Was müsste man denn deiner Meinung nach alles erfüllen um in die e7 kommen würde?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version