Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung E5 auf E7
WasDennNun:
--- Zitat von: Kommunalgenie am 24.02.2022 08:16 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 24.02.2022 08:12 ---
--- Zitat von: Kommunalgenie am 24.02.2022 08:02 ---das Lustige an der ganzen Sache ist ja eigentlich, dass nicht die Personalabteilung, sondern der Personalrat (als Arbeitnehmervertretung) dem im Weg steht ;D
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Nein, das traurige ist, dass der Personalrat die Arbeit für den Personalabteilung macht und illegal beratend tätig wird.
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Bei dir ist das Glas wohl immer halb leer :(
Aber der Personalrat kann doch die Zustimmung sowieso nur aufgrund des Kataloges in §78(5) BPersVG (analog in jedem LPersVG) verweigern, oder?
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Ne bei mir ist es immer Voll, auch wenn Luft drin ist.
Natürlich kann der Personalrat vorauseilenden Gehorsam zeigen und die Kollegen im PA vor unnötiger Arbeit bewahren.(wobei die können ja einfach ignorieren, was die Kollegen bzgl. HG wünschen)
Aber im Wege stehen tun der PR da ja niemanden, denn sie sind ja erst im Boot, wenn der AG sie in die Mitbestimmung nimmt.
Und wenn sie den Kollegen sagen: Tut uns leider: Mehr als EG5 ist es nicht, egal wie oft ihr da was vom Cheffe an Stellungnahme geschrieben bekommt. so ist das halt mit der beschi*nnen EGO und dem "Verbot" übertariflich zu zahlen.
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