Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Höhergruppierung E5 auf E7

<< < (2/3) > >>

XTinaG:
Die Tätigkeitsmerkmale der E7, die nach dem für Euch geltenden landesbezirklichen Tarifvertrag festgelegt sind.

superbraz:
soll heißen, dass ihr nicht automatisch einen Anspruch auf eine höhere EG habt, nur weil ihr eure Aufgaben "selbstständig" ausführt...

dann hätte jeder Anspruch auf eine E7 oder höher.

der SB im Einwohnermeldeamt führt seine Aufgaben auch selbstständig aus und fragt nicht den Vorgesetzten, ob er den neuen Personalausweis nun aushändigen darf, oder nicht.

wenn ihr eigenständig Angebote für Maschinen einholt, dann auch eigenständig entscheidet, welche Maschine / welcher Hersteller beschafft wird, ihr euch um die Wartungsverträge kümmert etc, dann sieht die Sache ggf. anders aus.

hier müssten entsprechende Arbeitsvorgänge in der Stellenbeschreibung formuliert sein, diese müssen noch gewisse Zeitanteile in Anspruch nehmen, dann sind sie unter Umständen eingruppierungsrelevant.

das beste wäre, du lässt dir mal eine aktuelle Stellenbeschreibung vorlegen und stellst diese hier mal online, dann können User wie "XTinaG" oder "WasDennNun" eine recht genaue Eingruppierung ableiten

Kommunalgenie:
das Lustige an der ganzen Sache ist ja eigentlich, dass nicht die Personalabteilung, sondern der Personalrat (als Arbeitnehmervertretung) dem im Weg steht  ;D

WasDennNun:

--- Zitat von: Kommunalgenie am 24.02.2022 08:02 ---das Lustige an der ganzen Sache ist ja eigentlich, dass nicht die Personalabteilung, sondern der Personalrat (als Arbeitnehmervertretung) dem im Weg steht  ;D

--- End quote ---
Nein, das traurige ist, dass der Personalrat die Arbeit für den Personalabteilung macht und illegal beratend tätig wird.

Kommunalgenie:

--- Zitat von: WasDennNun am 24.02.2022 08:12 ---
--- Zitat von: Kommunalgenie am 24.02.2022 08:02 ---das Lustige an der ganzen Sache ist ja eigentlich, dass nicht die Personalabteilung, sondern der Personalrat (als Arbeitnehmervertretung) dem im Weg steht  ;D

--- End quote ---
Nein, das traurige ist, dass der Personalrat die Arbeit für den Personalabteilung macht und illegal beratend tätig wird.

--- End quote ---

Bei dir ist das Glas wohl immer halb leer  :(

Aber der Personalrat kann doch die Zustimmung sowieso nur aufgrund des Kataloges in §78(5) BPersVG (analog in jedem LPersVG?) verweigern und nicht weil er eine andere Rechtsauffassung vertritt, oder?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version