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[Allg] Erfahrungen steuerliche Absetzbarkeit GKV
lumer:
Pflegeversicherung zahlt man auch als freiwillig gesetzlich Versicherter in der GKV nur die Hälfte. (Etwa jedenfalls wegen Zuschlag bei Kinderlosen, wenn man kinderlos ist.)
Die GKV-Beiträge können bei der Besoldungsstelle berücksichtigt werden genau wie die Basisbeiträge der PKV. Da die Besoldungsstelle jedoch nicht weiß, ob jemand privat oder gesetzlich versichert ist, muss man es ihr mitteilen. Ggf. auch mehrmals und streiten und auf das Rundschreiben des BMF verweisen, wo das drin steht.
Dass man ein Leben lang das Doppelte bezahlt als in einer vergleichbaren PKV, bezweifle ich. Zum einen bleibt die Hoffnung, dass sich das Hamburger Modell bundesweit durchsetzt. Zum anderen sinken die Beiträge mit sinkendem Einkommen also insbes. in der Pension. Währenddessen steigen jedoch die Beiträge zur PKV, auch wenn es mit Pensionseintritt eine erhöhte Beihilfe gibt.
Und weshalb sind die Leistungen schlechter? Die Ärzte, zu denen man geht, werden nicht plötzlich besser, nur weil man in der PKV ist. Die Leistungen in der PKV entsprechen i.d.R. doch den Leistungen der GKV. Der größte Unterschied besteht doch nur für die Ärzte, aber nicht für die Patienten.
Wenn jemand den Papierkram nicht haben möchte, ist das seine Sache. Im Übrigen haftet man für die Bezahlung der Rechnung selbst. Streichen Beihilfe und/oder PKV etwas, bleibt man auf den Kosten dafür sitzen und man muss sich mit dem Arzt, der Apotheke oder sonst wem rumstreiten. Ich kann es nachvollziehen, dass man sich dem nicht aussetzen möchte.
NWB:
Ich habe selbst über 10 Jahre lang als "freiwillig" gesetzlich versicherter doppelte Beiträge zahlen dürfen und in diesem Zeitraum über 20.000 € mehr an Beiträgen gezahlt als in der privaten Krankenversicherung.
Bitte sehen Sie es mir nach, dass ich Ihre Argumentation nicht nachvollziehen kann.
Zelle:
--- Zitat von: lumer am 28.02.2022 08:48 ---Pflegeversicherung zahlt man auch als freiwillig gesetzlich Versicherter in der GKV nur die Hälfte. (Etwa jedenfalls wegen Zuschlag bei Kinderlosen, wenn man kinderlos ist.)
Die GKV-Beiträge können bei der Besoldungsstelle berücksichtigt werden genau wie die Basisbeiträge der PKV. Da die Besoldungsstelle jedoch nicht weiß, ob jemand privat oder gesetzlich versichert ist, muss man es ihr mitteilen. Ggf. auch mehrmals und streiten und auf das Rundschreiben des BMF verweisen, wo das drin steht.
Dass man ein Leben lang das Doppelte bezahlt als in einer vergleichbaren PKV, bezweifle ich. Zum einen bleibt die Hoffnung, dass sich das Hamburger Modell bundesweit durchsetzt. Zum anderen sinken die Beiträge mit sinkendem Einkommen also insbes. in der Pension. Währenddessen steigen jedoch die Beiträge zur PKV, auch wenn es mit Pensionseintritt eine erhöhte Beihilfe gibt.
Und weshalb sind die Leistungen schlechter? Die Ärzte, zu denen man geht, werden nicht plötzlich besser, nur weil man in der PKV ist. Die Leistungen in der PKV entsprechen i.d.R. doch den Leistungen der GKV. Der größte Unterschied besteht doch nur für die Ärzte, aber nicht für die Patienten.
Wenn jemand den Papierkram nicht haben möchte, ist das seine Sache. Im Übrigen haftet man für die Bezahlung der Rechnung selbst. Streichen Beihilfe und/oder PKV etwas, bleibt man auf den Kosten dafür sitzen und man muss sich mit dem Arzt, der Apotheke oder sonst wem rumstreiten. Ich kann es nachvollziehen, dass man sich dem nicht aussetzen möchte.
--- End quote ---
Ok, verstehe. Aber abgesehen davon, direkt monatlich mehr Netto vom Brutto zu haben, statt auf die jährliche Lohnsteuererstattung zu warten, ergibt sich doch kein Vorteil oder? Müsste aufs Jahr gesehen ja bei +/- 0 rauskommen wenn ich das richtig sehe..
Bastel:
--- Zitat von: lumer am 28.02.2022 08:48 ---
Dass man ein Leben lang das Doppelte bezahlt als in einer vergleichbaren PKV, bezweifle ich.
--- End quote ---
Das trifft vielleicht auf den eD oder mD zu. Ab A12, in diesem Fall A13 schaut die Sache aber doch anderster aus...
NWB:
Jede Besoldungserhöhung, jede Erfahrungsstufe, jede Beförderung geht zu ~15% an die GKV.
Außerdem gibt es in NRW z.B. eine Erhöhung des Beihilfeanspruchs von 50 auf 70% bei 2 oder mehr Kindern mit entsprechender Beitragssenkung in der PKV. Das wäre bei der GKV auch verpufft.
Für mich ein ganz klarer Fehler, nur aus Bequemlichkeit in der GKV zu bleiben.
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