Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung E8/4 auf E9b
Geschädigter:
--- Zitat von: Isie am 28.02.2022 21:09 ---Welches Bundesland?
--- End quote ---
Ein Wirtschaftsunternehmen vom Freistaat Bayern.
Isie:
Die TdL-Durchführungshinweise sind eindeutig. Danach wird das Tabellenentgelt der bisherigen Entgeltgruppe bei Tariferhöhungen ebenfalls erhöht. Ich weiß allerdings nicht, ob das in Bayern so praktiziert wird.
XTinaG:
Und ob das Wirtschaftsunternehmen es seinem Eigentümer gleichtut…
Geschädigter:
Hatte gerade ein Gespräch mit einer Personalerin bei uns, Tariferhöhung wird natürlich weiterhin gezahlt :)
Sie meinte aber, dass ich mit 9a nur längerfristig was davon hätte, es wäre also tatsächlich "gleich" 9b ratsam.
Leider gibt's keine Simulation passend zum TVL-Rechner :-[
Geschädigter:
Stimmt meine Rechnung wirklich?
E8S4 in der Matrix zeigt bei mir E9a/3 an (richtig!), dahinter 113.12 € mit dem Hinweis "Rückstufung mit 180 € Garantiebetrag" und "verringerter Garantiebetrag | begrenzt auf die Erhöhung des Grundgehalts bei stufengleicher Höhergruppierung".
https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html
Stufengleich ist es doch aber gar nicht, oder? S4 auf S3...
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