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Höhergruppierung E8/4 auf E9b

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Geschädigter:

--- Zitat von: Isie am 28.02.2022 21:09 ---Welches Bundesland?

--- End quote ---

Ein Wirtschaftsunternehmen vom Freistaat Bayern.

Isie:
Die TdL-Durchführungshinweise sind eindeutig. Danach wird das Tabellenentgelt der bisherigen Entgeltgruppe bei Tariferhöhungen ebenfalls erhöht. Ich weiß allerdings nicht, ob das in Bayern so praktiziert wird.

XTinaG:
Und ob das Wirtschaftsunternehmen es seinem Eigentümer gleichtut…

Geschädigter:
Hatte gerade ein Gespräch mit einer Personalerin bei uns, Tariferhöhung wird natürlich weiterhin gezahlt :)

Sie meinte aber, dass ich mit 9a nur längerfristig was davon hätte, es wäre also tatsächlich "gleich" 9b ratsam.

Leider gibt's keine Simulation passend zum TVL-Rechner  :-[

Geschädigter:
Stimmt meine Rechnung wirklich?

E8S4 in der Matrix zeigt bei mir E9a/3 an (richtig!), dahinter 113.12 € mit dem Hinweis "Rückstufung mit 180 € Garantiebetrag" und "verringerter Garantiebetrag | begrenzt auf die Erhöhung des Grundgehalts bei stufengleicher Höhergruppierung".

https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html

Stufengleich ist es doch aber gar nicht, oder? S4 auf S3...

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