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Höhergruppierung E8/4 auf E9b

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XTinaG:
Es ist nunmal der Regelungsgehalt der tariflichen Norm. Ich habe ihn weder formuliert noch dabei versagt zu formulieren, was ich ggfs. anderes vereinbaren wollte. Das derzeitige Tabellenentgelt ist das derzeitige Tabellenentgelt, und zwar auch im tariflichen Kontext vor dem Hintergrund der Tarifgeschichte. Es gibt auch keinen Hinweis darauf, daß das derzeitige Tabellenentgelt etwas anderes als das derzeitige Tabellenentgelt sein sollte, also bspw. das Tabellenentgelt der derzeitigen Entgeltgruppe und Stufe.

Isie:
Besonders gelungen ist die Formulierung tatsächlich nicht. Aber den TE interessiert wohl eher, was gezahlt wird. Und das dürfte das um die Tariferhöhung erhöhte Tabellenentgelt der alten Entgeltgruppe plus Garantiebetrag sein.

XTinaG:
Vielleicht, vielleicht auch nicht. Es kann nicht beurteilt werden, was der Arbeitgeber tut. Es kann lediglich beurteilt werden, welche Ansprüche bestehen.

Geschädigter:
Naja es wäre schon übel, wenn ich dann 3 Jahre von sämtlichen Tariferhöhungen "ausgeschlossen" wäre und selbst dann vielleicht nicht TATSÄCHLICH in E9b landen würde und immer noch mit E8 als Basis hantiert wird.

Isie:
Welches Bundesland?

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