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Anordnung PCR-Test durch AG
Fast Eddie:
--- Zitat von: XTinaG am 03.03.2022 07:53 ---Solche Obsessionen solltest Du medikamentös behandeln lassen. Sie sind sicher auch ein Erklärungsansatz für die zusammenhanglosen und widersprüchlichen Ausführungen im Anschluß. Wenn es Dir um die Arbeitszeit geht, bleibt Dir nichts anderes als eine gerichtliche Auseinandersetzung mit geringen Erfolgsaussichten mit dem Arbeitgeber. Darauf kannst Du hingegen verzichten, wenn es Dir um das Entgelt und die staatliche Entschädigungsleistung geht.
--- End quote ---
XTinaG scheint an der Obsession Klugscheisserei verbunden mit Wichtigtuerei zu leiden!
--- Zitat von: BAT am 03.03.2022 15:05 ---
--- Zitat von: Max am 03.03.2022 12:45 --- Ein positiver Heimschnelltest kann nicht sofort durch einen weiteren negativen Heimschnelltest aufgehoben werden.
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Was ich in meinen eigenen Wänden mache, auch wenn ich z. B. auf den Test draufpisse hat keine Auswirkungen auf die Außenwelt.
;)
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Wenn Du positiv bist dann schon!
--- Zitat von: Kat am 03.03.2022 15:26 ---
--- Zitat von: Kaiser80 am 03.03.2022 06:57 ---
--- Zitat von: Bastel am 03.03.2022 06:50 ---
Dem hättest du nicht Folge leisten müssen. sollen.
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Hab das mal sinnvoll ergänzt ;)
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Stattdessen lieber eine Gefahr für die gesamte Belegschaft darstellen?
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Sehe ich auch so, deshalb wurde ich wohl auch verbal aus dem Büro geprügelt.
--- Zitat von: Kaiser80 am 03.03.2022 15:45 ---
--- Zitat von: Kat am 03.03.2022 15:26 ---
--- Zitat von: Kaiser80 am 03.03.2022 06:57 ---
--- Zitat von: Bastel am 03.03.2022 06:50 ---
Dem hättest du nicht Folge leisten müssen. sollen.
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Hab das mal sinnvoll ergänzt ;)
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Stattdessen lieber eine Gefahr für die gesamte Belegschaft darstellen?
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Das wäre inwiefern einezulässige Schlussfolgerung aus meiner Antwort auf die Frage, ob es eine "Zeitgutschrift" hinsichtlich eines durch den AG (unzulässigerweise) angeordeneten PCR Test gibt?
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Auch hier habe ich dazugelernt. - Habe mich bei dem PCR-Test beim Arzt anders geäußert als die Warteschlange vor mir, die auch zum PCR-Test aufgefordert wurden. Die haben nun keine Fehlzeiten und ein verlängertes WE.
--- Zitat von: BAT am 03.03.2022 16:14 ---
--- Zitat von: Kat am 03.03.2022 15:26 ---
Stattdessen lieber eine Gefahr für die gesamte Belegschaft darstellen?
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Es lagen ja bereits mehrere negative Schnelltests vor. Was soll man denn noch machen? Zwei Jahre in die Antarktis ziehen? German Angst at its best... ::)
Daran scheitert dieses Land. Und auch an Hilfslieferung*Innen an die Ukraine. :o
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Ja, es lagen mehrere negative Schnelltest vor. - Die ganze Gesetzeslage ist für mich nicht nachvollziehbar. Wenn z.b. bei Familienmitgliedern (Kind, Frau, Zweitfrau usw.) ein pos. PCR-Test vorliegt, so muss der Lebenspartner weiter zur Dienststelle, als ob man sich bei einem Haushalt nicht infizieren könnte und als Seuchenvogel die ganze Dienststelle anstecken könnte.
XTinaG:
Das scheint Dir nur so, weil Du offensichtlich nicht in der Lage bist, Dein Unvermögen, Dein Begehr auszudrücken, einzugestehen. Nicht einmal Dir selbst gegenüber.
Max:
--- Zitat von: BAT am 03.03.2022 15:05 ---
--- Zitat von: Max am 03.03.2022 12:45 --- Ein positiver Heimschnelltest kann nicht sofort durch einen weiteren negativen Heimschnelltest aufgehoben werden.
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Was ich in meinen eigenen Wänden mache, auch wenn ich z. B. auf den Test draufpisse hat keine Auswirkungen auf die Außenwelt.
;)
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Dann solltest du es der Außenwelt jedoch nicht mitteilen.
Der TE hatte ein positives Ergebnis und hat sich somit zu isolierten bis auf den notwendigen Abklärungstest.
Dem Arbeitgeber hat er sein positives Ergebnis mitgeteilt.
Was soll denn der AG da machen außer auf Einhaltung der Vorschriften zu bestehen?
XTinaG:
Da der Threadersteller sich einem Schnelltest unterzogen hat und keinen Selbsttest vornahm, ist die Diskussion obsolet.
Was den Arbeitgeber zustand zu tun, habe ich bereits ausgeführt. Geht er darüber hinaus, wird er übergriffig.
WasDennNun:
Unabhängig davon ab der AG übergriffig oder sonst was war.
Ist es nicht so: Pos Schnell/Selbsttest daraus folgt eine Absonderungs Verpflichtung bis man "freigetestet" wird oder nach ablauf von irgendwelchen Fristen. Freitesten durch einen PCR Test. Alles inkl. Meldung ans Gesundheitsamt.
Man bleibt dann also solange zu hause bis der PCR Test einen wieder frei macht oder frist abläuft.
(egal ob AG das will oder nicht, da er da ja nichts zu melden hat)
AG muss für die Zeit kein Lohn zahlen, allerdings muss er dir deine Geld, welches die als Entschädigung zusteht, überweisen, AG holt sich dieses Geld vom GA zurück.
Ist das nicht vereinfacht gesagt der Ablauf und gibt es Gemeinden, wo nicht GA dafür zuständig ist, bzw. nicht der AG diese Auszahlung übernimmt und man selsbt sich um die Entschädigung kümmern muss?
Also wenn der AG Geld kürzt, dann evtl. zurecht. Auf GEld verzichten muss allerdings der AN nicht. (selbst verschuldete Infektion ausgenommen)
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