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Rückzahlung Verwaltungslehrgang 1

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SH1980:
Hallo zusammen. :)

Ich habe den VL 1 Kombi-Lehrgang von Februar 2020- Januar 2022 absolviert.
Vor dem Lehrgang habe ich eine Qualifizierungsvereinbarung unterschrieben ,die unter Punkt 3 folgendes besagt:

"Der Arbeitgeber gewährt der Beschäftigten folgende Leistungen:

- Lehrgangsgebühren
- Prüfungsgebühren
- Fahrtkosten im Rahmen der Qualifizierung
- Sonderveranstaltungen im Rahmen des Lehrgangs, deren Teilnahme Pflicht ist
- Entgeltzahlung für die Dauer der Freistellung während der Qualifizierungsmaßnahme

Die endgültige Höhe der Arbeitgeberkosten wird nach der Beendigung der Qualifizierungsmaßnahme durch den Arbeitgeber festgestzt und von der Beschäftigten bestätigt.

Punkt 4

Die Beschäftigte ist verpflichtet,die vom Arbeitgeber nach Nr. 3 getragenen Kosten zurückzuzahlen, wenn das  Arbeitsverhältnis innerhalb 3 Jahre nach dem Ende der Qualifizierungsmaßnahme auf Wunsch des Beschäftigten oder aus einem von ihm zu vertretenden Grund endet.

Meine Frage ist, ob unter Punkt 3 die Kosten aufgeführt sein müssten und/oder ob die 3 Jahre Verpflichtung unverhältnismäßig sind und somit der Vertrag nichtig ist?

Danke im Voraus

SH

Lars73:
Wieviele Arbeitsstunden wurde denn für den Lehrgang bezahlt freigestellt?
Es gibt keine Regelung, dass der Betrag zur Rückzahlung mit der Zeit sich reduziert?
Es gab vorab keine groben Informationen zu den Kosten?

SH1980:
Der Lehrgang dauerte ca 520 Stunden.

Keine Informationen über die Kosten , auch nicht grob. Hätte dies angegeben werden müssen, damit ich vorab wusste, auf was ich mich da einlasse?

Im Vertrag steht ,dass sich der Betrag vermindert " im Falle des Ausscheidens erfolgt die Rückzahlung mit je 1/36 der erbrachten Leistungen auf jeden vollen Monat des vorzeitigen Ausscheidens des Beschäftigten."

Lars73:
Drei Jahre ist nach meinen Eindruck zu lang. 520 h entsprechen rund 4 Monate, da sind 2 Jahre Bindungsdauer angemessen. Für drei Jahre brächte es gute Gründe. Wenn zu den 520 h für den Kurs noch bezahlte Freistellung für Reisezeit kommt müsste man weiter schauen. Wenn das nicht der Fall ist hätte man ganz gute Chancen, dass ein Gericht die Rückzahlungsklausel kassiert. Die fehlende Prognose wäre auch ein Anknüpfungspunkt. Wenn aber z.B. der Stundenumfang bekannt gegeben wurde und weitere Informationen. (Da reicht auch in dem Interessenbekundungsverfahren etc. für den Lehrgang) könnte es noch ok sein.

DiVO:
Sind solche Klauseln tatsächlich noch rechtens?

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