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Rufbereitschaft und Arbeitszeit

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BAT:

--- Zitat von: XTinaG am 07.03.2022 09:11 ---Es gibt da kein "bei uns". Es ist Wesensmerkmal der Rufbereitschaft, daß sie in der Freizeit geleistet wird.

--- End quote ---

Warum?

Lars73:
Wegen der Definition der Rufbereitschaft im Tarifvertrag. Daneben auch über den Zweck der Rufbereitschaft. Wenn jemand Arbeitet kann der Arbeitgeber ihm sowieso sagen, dass er nun Aufgabe B statt A erfüllen muss. Dafür braucht es keine Rufbereitschaft.

BAT:

--- Zitat von: Lars73 am 07.03.2022 09:22 ---Wegen der Definition der Rufbereitschaft im Tarifvertrag. Daneben auch über den Zweck der Rufbereitschaft. Wenn jemand Arbeitet kann der Arbeitgeber ihm sowieso sagen, dass er nun Aufgabe B statt A erfüllen muss. Dafür braucht es keine Rufbereitschaft.

--- End quote ---

Es gibt aber keinen Anspruch auf Direktion in der Gleitzeit. Die lege nur ich fest und kein Anderer. Im Sommer mache ich sie gar nicht, im  Winter jeden Tag.

XTinaG:
Aber in der Arbeitszeit, die, wie auch immer festgelegt, nunmal nicht Freizeit ist. Und nur in der Freizeit gibt es Rufbereitschaft. Ansonsten ist man nicht in Rufbereitschaft, sondern arbeitet. So einfach ist das.

Lars73:
Nur wenn der Arbeitgeber tatsächlich vollständig auf seine Direktion in der Gleitzeit verzichtet, Dazu besteht kein Anlass als Arbeitgeber.
Daneben besteht in der Zeit wo dann normal gearbeitet wird, kein Anspruch auf Zahlung der Pauschale. Da schlicht keine Rufbereitschaft für diese Zeit vorliegt.

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