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[Allg] Berücksichtungsfähige Zeiten

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Pascal121:
Hallo liebes Forum,

in dem rheinland-pfälzischen Landesbesoldungsordnunggesetz, § 30 (1) Nr. 3, sind Soldaten auf Zeit aufgeführt. Heißt das, dass bei einer etwaigen Verbeamtung die Dienstzeit als Soldat angerechnet wird - egal welche Tätigkeit ausgeführt wurde?
Hintergrund: Ich informiere mich bereits, da ich nach meiner Elternzeit einen Antrag auf Verbeamtung stellen möchte. Ich habe 8 Jahre als SaZ gedient. Nach der Elternzeit bin ich 2 Jahre auf dieser Sachbearbeiterstelle (auf der ich höchstwahrscheinlich dann auch verbeamtet werde). Wenn ich mich bis dato korrekt informiert habe, dürften diese 2 Jahre zu einer Eingruppierung in A10 Stufe 3 führen.
Habe ich das soweit alles korrekt verstanden? :)
Danke!

Verwaltungsbetriebswirt:
Die Dienstzeit wird nur für die Feststellung der Stufe angerechnet. Also 8 Jahre plus Dienstzeit auf derzeitiger Stelle plus etwaiger anderer anrechnungsfähiger Zeiten.

Pascal121:
Danke, also verstehe ich das korrekt. 8 Jahre Saz und 2 Jahre auf der Stelle, Studium wird nur für Pensionszeiten angerechnet, sind 10 Jahre, die mich in A10 Stufe 6 bringen. Diese eine Jahr, was dann über bleibt, zählt dann aber weiterhin? Also von Stufe 6 nach 7 braucht man normal 3 Jahre, ich würde dann 2 brauchen? Danke!

Max:
Musst du nicht Zeiten für die Laufbahnbefähigung, Reduktion Probezeit und A9->A10 abziehen?

Pascal121:
Danke für deinen Input!
Was ist für die Laufbahnbefähigung abzuziehen? Ich habe einen Bachelorabschluß, dieser befähigt zum Einstieg in das dritte Einstiegsamt.  Der BA gilt als technisch, damit würde ich (bei uns im Ministerium) in A10 verbeamtet werden, hier finde ich leider grade nicht das Dokument dazu.
Bei der Probezeit verstehe ich es so: Grundsätzliche Probezeit sind 3 Jahre. Es kann eine gleichwertige Tätigkeit angerechnet werden (hier 2 Jahre Tätigkeit). Mindestprobezeit dann 1 Jahr. Auf diese kann verzichtet werden, "wenn mindestens ein Jahr der nach Satz 2 anrechenbaren Zeiten im Bereich der Behörde zurückgelegt worden ist, die die Feststellung trifft, ob die Beamtin oder der Beamte sich in der Probezeit bewährt hat". Das würde doch die Probezeit auf 0 Jahre zurückwerfen, oder?

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