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[Allg] Berücksichtungsfähige Zeiten

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Pascal121:
Ahso ok. Dann würde ich jetzt behaupten, dass du damit rechnen kannst, dass die Dienstzeit in der Bw auch bei deiner Einstufung angerechnet werden (vergleiche § 30 (1) Nr. 3 Landesbesoldungsgesetz), da du ja jetzt diese Anwärterbezüge bekommst. Ob jetzt noch irgendwelche Zeiten abgezogen werden, wie hier schon vorher geschrieben (z.B. Laufbahnbefähigung oder sonstiges) da müsstest du selbst im Gesetz gucken! :)
Grüße

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