Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Berücksichtungsfähige Zeiten
Pascal121:
Kleines Update:
Also es wird wohl bei uns im Ministerium keine Zeiten für die Probezeit angerechnet, d.h. volle 3 Jahre Probezeit, A11 dann frühestens 1 Jahr nach Probezeit. Ich würde also meines Wissens in A10 Stufe 6 eingestuft werden, mit 1 Jahr schon gelaufen (von 3 Jahren bis Stufe 7 - bei fiktiver Verbeamtung zum 1.12.22).
Grüße
pvenj:
Die Voraussetzung für eine Verbeamtung ist in der Regel entweder ein Vorbereitungsdienst oder eben eine befähigende Ausbildung und hauptberufliche Tätigkeit. Für RP ist dies in der Laufbahnverordnung geregelt, guck mal in § 18 LbVO. Die entsprechende Zeit, die du als Befähigung einbringen musst wird natürlich von den anrechnungsfähigen Zeiten abgezogen. Die Probezeit ist in § 11 LbVO geregelt.
MagnusMagna1987:
Hallo zusammen,
ich bin durch Zufall auf diesen Thread gestoßen, da ich eine ähnliche Fragestellung habe. Ich hoffe, diese kurze Frage ist gestattet.
Ich war ebenfalls SaZ für 9 Jahre und hatte mit A7 Stufe 3 Dienstzeitende. Ich glaube, für Stufe 4 hätte ich noch 1-2 Jahre länger dienen müssen.
Nach dem Studium bei der Polizei wird man grundsätzlich in A9 Stufe 2 eingestuft. Werde ich dann nach dem Studium bereits in Stufe 3 oder Stufe 4 eingestuft, aufgrund der Bundeswehrzeit? Und werden die 9 Jahre für die Pensionsansprüche angerechnet? Also pro Jahr etwa 1,7% für die Pension.
Würde mich sehr über eine kurze Rückmeldung freuen, sorry nochmal für's wieder Hochholen des Threads.
Pascal121:
Hi,
wenn du in RLP bist, kann ich dir die zweite Frage beantworten: ja, für die Pension wird die Zeit angerechnet. Für die erste Frage ist es glaub ich wichtig, welches Bundesland, dann kann man dort in den Gesetzen gucken. Ab eigentlich hätte dich deine Personalstelle oder Besoldungsstelle auch direkt in die passende Stufe packen können, glaube ich. Bitte korrigieren wenn falsch :)
MagnusMagna1987:
Hey, danke für deine Antwort.
Also die Bundeswehrzeit war in NRW, jetzt ist es eben Land RLP. Ich bekomme bisher nur die normalen Anwärterbezüge während des Studiums, die Eingruppierung in A9 Stufe 2 würde ja erst nach erfolgreichem Studium stattfinden.
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