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Nur für ein Kind Kinderzulage, obwohl zwei Kinder?

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XTinaG:

--- Zitat von: junemoon am 07.03.2022 18:00 ---Es geht um den TV-H und um ein AV nach 2007.

--- End quote ---

Sofern der Mutter kinderbezogene Gehaltsbestandteile i.S.d. § 23a Abs. 2 TV-H erhält oder erhalten könnte. ist die Berücksichtigung von lediglich 1,5 Kindern korrekt.

Isie:
Im TVÜ-H ist das maßgebende Datum für die Besitzstandszulage Kind der 31.12.2009.
Die von dir genannte Kinderzulage richtet sich nach § 23a TV-H und wird nicht für Kinder gezahlt, für die ein Anspruch auf die Besitzstandszulage nach dem TVÜ-H besteht. Anspruchsvoraussetzung ist, dass du Kindergeld für das Kind bekommst oder nur deshalb nicht bekommst, weil eine andere Person vorrangig ist.
Wenn mehrere Personen danach Anspruch auf die Kinderzulage oder einen Kinderzuschlag haben, wird nur an eine Person gezahlt.

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