Hallo,
nach meiner Elternzeit habe ich wieder als Erzieherin angefangen zu arbeiten. Vor der Elternzeit war ich im Beschäftigungsverbot. Als ich ins Beschäftigungsverbot ging, hatte ich noch Überstunden im Bereich "Vorbereitungs-/Verfügungszeit" (dies wird bei uns klar getrennt). Jetzt heißt es, diese verfallen und dürfen nicht mitgenommen werden in die Zeit jetzt nach der Elternzeit. Kennt sich da jemand aus, ob dies rechtlich korrekt ist oder hatte den gleichen Fall bei sich?