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Minusstunden - Rechte und Pflichten von AG und AN
WasDennNun:
--- Zitat von: Kuecken am 10.03.2022 14:22 ---Hallo,
Ich wollte mal fragen, ob hier jemand die rechtliche Seite kennt(vlt den einen oder anderen Paragrafen), konnte dazu irgendwie nichts gescheites finden...
Geht um die Arbeit in einer Kita...
1. Verfallen im Tvöd am Jahresende die Minusstunden?
2. Wenn ich mit 39,5 Std den Monat eingeteilt bin, darf die Leitung mich dann konsequent weniger arbeiten lassen, mich also ohne Grund ins Minus schicken?
3. Darf die Leitung mir Minusstuden geben, für eine Teambildung, die aufgrund von Corona aber abgesagt wurde? - Stattdessen hätte man halt Portfolio ect machen können-wurde aber abgelehnt seitens der Leitung
4. Wenn die Leitung einen nach Hause schickt, weil keine Kinder mehr da sind, darf sie mir dafür Minusstunden schreiben, obwohl ich ja auch etwas anderes hätte machen können?( Vor und Nachbereitungszeit zb.)
Ich habe mittlerweile knapp 20 unverschuldete Minusstunden(und das Anfang März), die bei Vollzeit schwer wieder abzubauen sind , wenn dazu noch weitere Minusstunden verlangt werden 🙈
LG
--- End quote ---
Sind dann die Antworten auf die obigen Fragen dann wie folgt?
1.) Nein, sie verfallen nur wenn sie nicht im Ausgleichszeitraum (also nach einem Jahr, nicht am Jahresende) abgerufen wurden
2.) Wenn die Arbeitszeit im Vorfeld festgelegt wurde, dann kann der AG dir nicht einfach kurzfristig eine andere Arbeitszeit (z.B. Reduktion) anordnen.
Frage: welche Möglichkeiten und Fristen hat da der AG einzuhalten, wenn er die Zeiten ändern möchte?
3.) siehe 2.
4.) s. 2.
XTinaG:
Keine, da ihm das einseitig grundsätzlich verwehrt ist.
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