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Minusstunden - Rechte und Pflichten von AG und AN
Opa:
--- Zitat von: Levana am 11.03.2022 13:28 ---Es wird aber kein Dienstplan erstellt und danach gearbeitet, sondern die Leitung schickt entgegen dem geplanten Dienst nach Hause.
--- End quote ---
Also gibt es keinen Dienstplan, aber einen „geplanten Dienst“?
Es wäre hier von Bedeutung, welche Verbindlichkeit dieser „geplante Dienst“ für beide Seiten hat. Und unter welchen Voraussetzungen jede Seite davon abweichen kann.
Wenn in einem wie auch immer gestalteten verbindlichen Plan festgelegt ist, dass ich heute bis 18 Uhr arbeiten muss und der AG schickt mich spontan um 15 Uhr nach Hause, sind die 3 Stunden sein Problem.
WasDennNun:
Wenn ich es richtig verstehe, dann ist es also so:
Wenn es keine Dienstvereinbarung bzgl. der Arbeitszeit, Gleitzeit etc. gibt und wenn es keinen Dienstplan gibt, dann kann der AG dir mitteilen, wann du morgen zu erscheinen hast und er kann dich dann nach belieben wieder nach hause schicken.
Er muss nur dafür sorgen, dass innerhalb eines Jahres (dem Ausgleichszeitraum, wenn ich es richtig verstehe) die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit erreicht wird.
Es stellt also kein Problem dar, wenn er 20-30 Minusstunden auflaufen lässt und kann dann auch locker 6x 44h Wochen anordnen um die Stunden wieder reinzuholen.
XTinaG:
Nicht ganz. Auch hier dürfte die Ankündigungsfrist, die sich in der Rechtsprechung aus analoger Anwendung von § 12 TzBfG entwickelt hat, einzuhalten sein.
WasDennNun:
Also 4 Tage vorher mitteilen wie mein geplante Arbeitszeit ist?
Und darf er mich dann trotzdem Mittags wg. nix zu tun nachhause schicken und man hat dann Minusstunden?
Oder darf er das auch nur 4 Tag vorher?
XTinaG:
Ja.
Nein.
Grundsätzlich nur dann überhaupt, wenn er noch keine Arbeitszeit festgelegt hat.
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