Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Addition von Beschäftigungsverhältnissen bzgl. Wartezeit möglich?
maiklewa:
--- Zitat von: XTinaG am 11.03.2022 09:48 ---Das steht nirgendwo. Es hat aber auch niemand behauptet.
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Dann sind die Ausführungen von @WasDennNun genau zu verstehen?
abraham:
--- Zitat von: WasDennNun am 11.03.2022 06:20 ---Gleicher AG ist gleicher AG. Das sind die Voraussetzungen.
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Da ich ja den Faden eröffnet habe, danke für die vielen Antworten.
Ich habe diese Antwort auch so verstanden, als wenn das die einzige Voraussetzungen ist, unabhängig von Aufgaben, Beschäftigungszeiträumen ...
XTinaG:
--- Zitat von: maiklewa am 11.03.2022 09:58 ---
--- Zitat von: XTinaG am 11.03.2022 09:48 ---Das steht nirgendwo. Es hat aber auch niemand behauptet.
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Dann sind die Ausführungen von @WasDennNun genau zu verstehen?
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Daß ein Beschäftigungsverhältnis zum selben Arbeitgeber ein Beschäftigungsverhältnis zum selben Arbeitgeber ist und deshalb auch, wenn zwei unterschiedliche Behörden desselben Arbeitgebers involviert sind, unter denselben Bedingungen wie sonst auch die Wartezeit bei erneuter oder Anschlußbeschäftigung beim selben Arbeitgeber nicht erneut beginnt.
maiklewa:
--- Zitat von: XTinaG am 11.03.2022 10:03 ---Daß ein Beschäftigungsverhältnis zum selben Arbeitgeber ein Beschäftigungsverhältnis zum selben Arbeitgeber ist und deshalb auch, wenn zwei unterschiedliche Behörden desselben Arbeitgebers involviert sind, unter denselben Bedingungen wie sonst auch die Wartezeit bei erneuter oder Anschlußbeschäftigung beim selben Arbeitgeber nicht erneut beginnt.
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Da gibt es doch dann bitte sicherlich zeitliche Grenzen, oder!?
XTinaG:
Sicher.
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