Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Vom MD in GD
sabrina123:
--- Zitat von: Opa am 15.03.2022 21:58 ---Es gibt ein Paragraph, damit kannst du dich direkt in den höheren Dienst bewerben. Der höhere Dienst ist höher als der gehobene Dienst. Und da reicht auch ein Hochschulabschluss einer akkreditierten Hochschule. Am besten du lässt dich mal von Kimonbo beraten, der kennt sich aus.
--- End quote ---
Ja das hab ich schon so verstanden. Ich checke nur nicht ob ich mich dann extern bei einer anderen Behörde auf Bundesebene bewerben kann oder ob ich mich bei der Behörde wo ich jetzt arbeite auch extern auf eine gD Stelle bewerben kann.
Das Problem ist, dass in meinem näheren Umfeld nur das eine Bundesamt ansässig ist und ich wenn ich mich nur bei einem anderen extern bewerben kann mir das 12500€ Studium auch schenken kann.
Opa:
Du kannst dich überall bewerben, weil im gD nur noch im Homeoffice gearbeitet wird. Du brauchst nur einen guten Internetanschluss, weil die älteren Anschlüsse die Daten maximal 214 Kilometer weit senden können.
EiTee:
--- Zitat von: Opa am 16.03.2022 09:30 ---Du kannst dich überall bewerben
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Genau so.
sabrina123:
--- Zitat von: Opa am 16.03.2022 09:30 ---Du kannst dich überall bewerben, weil im gD nur noch im Homeoffice gearbeitet wird. Du brauchst nur einen guten Internetanschluss, weil die älteren Anschlüsse die Daten maximal 214 Kilometer weit senden können.
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Ist schon amüsant sich über die Unwissenheit anderer lustig zu machen... >:( zumindest interepretiere ich das jetzt mal als lustig machen -.-
Also laut meinem Personalreferat muss die Stelle für den §24 geöffnet sein, kann das jede Behörde wie sie will auslegen oder wird man hier falsch informiert?
Muss man sich direkt ans BMI wenden? An einen Fachanwalt um sich da rechtsicher beraten zu lassen?
Gibt es da keine offiziellen Anlaufstellen an die man sich wenden kann?
Danke dennoch an jeden der sich hier an diesem Thread beteiligt :)
Asperatus:
Nein, die Stelle muss nicht nach § 24 BLV geöffnet sein (Vielleicht verwechselt es dein Personalreferat mit § 27). Du bewirbst dich bei deiner oder einer anderen Bundesbehörde auf eine externe Stellenausschreibung. Gewinnst du diese, wirst du auf der neuen Stelle verwendet, verbleibst aber zunächst im alten Statusamt für zwei Jahre (beim Wechsel von mD zu gD, 18 Monate Laufbahnbefähigung + 6 Monate Bewährung).
Beraten lassen kannst du dich neben deiner personalbearbeitenden Stelle zum Beispiel beim Personalrat oder wenn du in einer Gewerkschaft bist auch dort. Der Fachanwalt sollte für Verwaltungsrecht sein mit Spezialisierung auf Beamtenrecht. Hielte ich aber nicht für notwendig.
Weitere Erläuterungen zum § 24 BLV findest du auch im Kommentar von Leppek. Vielleicht ist dieser über deine Behörde verfügbar.
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