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Kirchenaustritt - nachteile für TVÖD-Angestellte?

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XTinaG:
Wer BVerfG, Urteil vom 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97 nicht kennt, mag zu einem solchen Schluß kommen. Wie so häufig, führt auch hier Unkenntnis zu einem falschen Schluß.

yamato:

--- Zitat von: Thamos am 18.03.2022 00:23 ---Danke für eure Rückmeldungen.  8)

Das beruhigt mich dann schon etwas.

--- End quote ---

Eine Benachteiligung oder Bevorzugung wegen einer Kirchenmitgliedschaft- oder Nichtmitgliedschaft durch den Arbeitgeber ÖD wäre ein Verstoss gegen das AGG zumindest bei Angestellten. Für Beamte gilt allerdings das Grundgesetz § 3 Abs. 3 unmittelbar und somit das Gleiche. 

Opa:
Das AGG gilt auch für die Dienstverhältnisse der Beamten und Richter unmittelbar.

yamato:
Haben Sie natürlich recht, immer tapfer zu Ende lesen. §  24 war mir erst zu weit hinten :-)

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