Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[NW] Beihilfe & PKV Leistung bei selbst versicherter Ehefrau?

<< < (3/3)

McOldie:
Ist ein Elternteil privat und ein Elternteil gesetzlich versichert, kann das Kind privat oder gesetzlich versichert werden. Eine beitragsfreie Familienversicherung in der GKV ist allerdings nicht möglich, wenn der privatversicherte Elternteil mehr als der gesetzlich versicherte verdient und ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze hat (2021: 64.350 Euro). Dann muss für das Kind ein monatlicher Krankenkassenbeitrag gezahlt werden.
Beihilfe wird nur für privatversicherte Kinder, die auch beihilfeberechtigt sind, gezahlt

Woldemar:

--- Zitat von: McOldie am 24.03.2022 16:02 ---
Beihilfe wird nur für privatversicherte Kinder, die auch beihilfeberechtigt sind, gezahlt

--- End quote ---

Ohne gerade ne Rechtsgrundlage parat zu haben, meine ich mich zu erinnern, dass auch ein GKV-Kind Anspruch auf Beihilfeleistungen haben kann. Nämlich dann, wenn die GKV keine Leistung vorsieht.

Aber man möge mich korrigieren...

photosynthese:

--- Zitat von: Woldemar am 25.03.2022 00:15 ---
--- Zitat von: McOldie am 24.03.2022 16:02 ---
Beihilfe wird nur für privatversicherte Kinder, die auch beihilfeberechtigt sind, gezahlt

--- End quote ---

Ohne gerade ne Rechtsgrundlage parat zu haben, meine ich mich zu erinnern, dass auch ein GKV-Kind Anspruch auf Beihilfeleistungen haben kann. Nämlich dann, wenn die GKV keine Leistung vorsieht.

Aber man möge mich korrigieren...

--- End quote ---

"Nach § 8 Abs. 3 und 4 sowie § 9 der Bundesbeihilfeverordnung werden pflichtversicherte Personen vorrangig auf die zustehenden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung verwiesen." (Beihilfe-Merkblatt Bund, sollte für freiwillig GKV-Versicherte genauso gelten) Korrekt, es gibt Fälle, in denen die Beihilfe aktiv wird, genau, wie Woldemar skizziert hat. Also auch bei der Inanspruchnahme von Leistungen von Privatärzten ohne Kassensitz, bspw.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version