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[NW] Beihilfe & PKV Leistung bei selbst versicherter Ehefrau?

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Hiko:
Erstmal vielen Dank für die Tipps!


--- Zitat von: chriz86 am 23.03.2022 11:40 ---Ggf für dich zu beachten, ob ihr euer gemeinsames Kind über die freiwillige GKV deine Ehefrau oder über dich versichern wollt. Ihr könnt hier frei wählen.
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Das heißt, das niedrigere Einkommen meiner Frau während der Elternzeit (Elterngeld) führt nicht dazu, dass ich mehr verdiene als sie und das Kind in die PKV muss? Das Brutto meiner Frau ist sonst höher, als meins. Wir wollten das Kind aufgrund der ausbleibenden Gesundheitsprüfung aber wohl eh privat versichern. Das müssten wir ja dann eh, wenn meine Frau bspw. in Teilzeit wieder einsteigen würde.


--- Zitat von: chriz86 am 23.03.2022 11:40 ---Zu beachten gilt es jedoch, dass, wenn das Kind bei dir (Beihilfe + PKV) versichert sein sollte, deine Frau keinen Gehaltsausgleich erhält, bei "Kindkrank-Tagen". Du könntest die Kindkrank-Tage jedoch übernehmen und bekämest deine Besoldung weiter.
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Ich bekomme im Umkehrschluss aber auch keine Kindkrank-Tage, wenn das Kind in der Familienversicherung über meine Frau ist? Oder habe ich dich falsch verstanden und dies wäre immer die bessere Kombination, weil ich als Beamter trotzdem zusätzlich auch Tage nehmen kann?


--- Zitat von: chriz86 am 23.03.2022 11:40 ---Während der Elternzeit erhältst du ggf. einen (kleinen) Zuschuss zu deiner PKV. Deine Frau müsste während der Elternzeit weiterhin den Eigenanteil zur frewilligen GKV zahlen (ca. 195€). Hierfür gibt es keinen Zuschuss.
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Die TK (da ist meine Frau zwar nicht versichert) ist die einzige KK, bei der ich online etwas finden konnte. Dort ist beschrieben, dass mein Einkommen mit veranlagt wird (Kombination freiwillig GKV -> Elternzeit; PKV beim Ehemann), da meine Frau freiwillig versichert ist. Und dann müssten wir den Maximalbeitrag von rund 430 Euro inkl. Pflegeversicherung zahlen, oder nicht? (Link: https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/veraenderung-berufliche-situation/freiwillige-krankenversicherung-tk/beitragspflichtiges-einkommen/ehegatteneinstufung-beitragsberechnung-einkommen-voraussetzungen-2006844)

Ytsejam:
Ggf. kommt bei euch noch in Betracht, wenn ihr das Kind privat versichern wollt, dass es auch gleichzeitig in der GKV sein kann, wirf unbedingt mal einen Blick in § 10 SGB V. Ich hatte das Thema vor Geburt hier auch schon mal angesprochen, aber kaum zielführende Kommentare bekommen, siehe hier: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,112032.msg141071.html#msg141071

Nachdem mein Nachwuchs nun länger da ist und nach Rücksprache mit der PKV, GKV als auch Arbeitgeber hat sich herausgestellt, dass meine Ansicht korrekt war und meine Kleine völlig legal in beiden Systemen versichert ist, und somit sowohl meine Frau als auch ich Kinderkrankentage in Anspruch nehmen können. Und das ist gerade in Coronazeiten Gold wert gewesen wegen der Kinderbetreuungsnotwendigkeit bei Kitaschließung etc.

Hiko:
Wow, das ist ja ein toller Tipp. Danke!

Ist deine Frau freiwillig in der GKV als Arbeitnehmerin versichert?

Ytsejam:
Nein, meine ist pflichtversichert, das ist der Unterschied zwischen unseren Sachverhalten. Und da weiß ich natürlich nicht, ob die Rechtsfolgen dann auch gleich sind.

Hiko:
Okay. Vielen Dank aber für die Anregung. Ich erkundige mich mal bei GKV und PKV.

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