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Eingruppierung nach Stellenübernahme

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Skydive27:

--- Zitat von: XTinaG am 23.03.2022 11:01 ---Bei der Eingruppierung kann es, wie nun schon mehrfach von unterschiedlicher Seite ausgeführt, keine "Handhabung" geben. Eingruppierung wird nicht durchgeführt oder gehandhabt, Eingruppierung ist.

--- End quote ---
Danke, das ist mir bekannt.

XTinaG:
Da es bei der Eingruppierung keine von der rechtlichen Theorie abweichende Praxis gibt und es eine solche auch nicht geben kann, ist der Hinweis auf den Rechtsrahmen die einzig sinnvolle Praxisanregung.

Organisator:

--- Zitat von: Skydive27 am 23.03.2022 11:03 ---da ich wie ich wiederholt geschrieben habe nicht vorhabe den Rechtsweg zu beschreiten sondern mir hier Praxisanregungen erhofft habe.

--- End quote ---

Es geht auch gar nicht darum, den Rechtsweg zu beschreiten sondern vielmehr dem Arbeitgeber aufzuzeigen, was deine Erwartungen und was deine Grenzen sind.
Dazu wurde dir das rechtlich einwandfreie Verfahren beschrieben und nun musst du entscheiden, inwieweit du auf das korrekte Vorgehen bestehen möchtest.

WasDennNun:

--- Zitat von: Organisator am 23.03.2022 11:18 ---
--- Zitat von: Skydive27 am 23.03.2022 11:03 ---da ich wie ich wiederholt geschrieben habe nicht vorhabe den Rechtsweg zu beschreiten sondern mir hier Praxisanregungen erhofft habe.

--- End quote ---

Es geht auch gar nicht darum, den Rechtsweg zu beschreiten sondern vielmehr dem Arbeitgeber aufzuzeigen, was deine Erwartungen und was deine Grenzen sind.
Dazu wurde dir das rechtlich einwandfreie Verfahren beschrieben und nun musst du entscheiden, inwieweit du auf das korrekte Vorgehen bestehen möchtest.

--- End quote ---
Man kann auch den Spieß umdrehen: Ohne Übertragung der Aufgaben, kann der AG einen ja auch nicht abmahnen, wenn man sich nur auf die alten Aufgaben konzentriert.
Und wenn man von einem Vorgesetzten mündlich gesagt bekommt, das und das soll jetzt gemacht werden, dann schreibt man halt eine Gesprächnotiz mit dieser Anweisung, und schickt sie dem VG und der PA(oder BGm, oder wer auch immer den Ag vertreten darf), sowie PR zur Kenntnis, mit dem Hinweis, dass man davon ausgeht, dass dies so abgesprochen ist und dies somit eine Übertragung dieser neuen Tätigkeit ist, natürlich mit: Fehlanzeige kann entfallen o.ä.

Das sammelt man dann und stellt es irgendwann zu einem Dokument und stellt dann "verwundert" fest, dass der AG einen ja Höhergruppiert hat.

 8)
Aber wenn man aus verständlichen Karrieregründen nicht zu sehr anecken will, muss man da halt so eine Salamitaktik anwenden.

Skydive27:
Danke, das ist auch ein Ansatzpunkt!
Ich schaue mal wie ehrlich sie mir gegenüber agieren und werde das ggf demnächst mal in Betracht ziehen..

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