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Eingruppierung nach Stellenübernahme

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Insider2:
Ich muss jetzt nochmal Fragen, wenn du anführst, dass "theoretische Kenntnisse da sind", warum nimmst du dann Antworten, die rein tariflich stimmen, nicht an? Du müsstest es doch aufgrund deiner "theoretischen Kenntnisse" wissen.

Was die Kommune über 50 Jahre "anders gemacht" hat ist ebenfalls tariflich unerheblich. Unter Umständen sogar rechtlich verfolgbar. Wenn du auf einer Stufe deiner Karriere bist, wo es nicht zweckdienlich ist, den Aufstand zu proben und somit weiter (wie die letzten 50 Jahre) "anders" zu arbeiten, solltest du dich schnellstens aus dem öffentlichen Dienst entfernen. Was würdest du denn zu deinem Finanzbeamten sagen, wenn er argumentiert: "egaaaal, geltendes Recht ist mir wurscht, wir haben das schon immer anders gemacht in den letzten 50 Jahren"

man man man

WasDennNun:
Nochmal der Tipp:
Selber schreiben, unterschreiben lassen, und irgendwann wenn man es 3-6 Monate gemacht hat, dass Entgelt einfordern.

Organisator:

--- Zitat von: Skydive27 am 23.03.2022 10:42 ---Nochmal: tatsächlich arbeite ich de facto wie hier wiederholt dargelegt nicht im Personalbereich. Ich versuche gerade abzuschätzen  ob sich der Aufwand der Weiterbilsungen etc lohnt.

--- End quote ---
ahso, das habe ich dann wohl missverstanden.


--- Zitat von: Skydive27 am 23.03.2022 10:42 ---Und auch nochmal: die theoretischen Kenntnisse sind da. Wenn das aber seit 50 Jahren bei unserer Kommune anders gehandhabt wird werde ich jetzt den Teufel tun und von heute auf morgen alles umschließen. Wie ich später diesen Job ausüben werde, wenn ich ihn denn vielleicht mal habe steht dann auf einem anderen Blatt.
Die Übergabe von einzelnen SG wird halt nun mal schon immer so gehandhabt. Ich bin eben gerade auf einer Stufe meiner Karriere wo es  nicht zweckdienlich ist hier den Aufstand zu proben.
Verwqltungsgrundsatz Nummer 1 eben.
Deshalb habe ich hier nach Anregungen gesucht.

--- End quote ---

Die Anregungen haben das tarifliche korrekte Vorgehen beschrieben.
1. Aufgaben (ggf. vorübergehend) übertragen bekommen
2. Aufgaben übernehmen und entsprechend eingruppiert sein.

Wenn sich dein Arbeitgeber nicht korrekt, sogar tarifwidrig verhält kann eigentlich nur der Rat sein, deinen Arbeitgeber auf das rechtlich einwandfreie Verhalten zu drängen.

Falls du das nicht möchtest wäre eine beschriebene Alternative, deinen Arbeitgeber zu Zusagen zu bewegen, wie er sich zuküftig positionieren wird. Oder dem AG sagen, dass du ein solches Verhalten nicht akzeptierst und ihn an seine Bindung an Recht und Gesetz erinnern.

XTinaG:
Bei der Eingruppierung kann es, wie nun schon mehrfach von unterschiedlicher Seite ausgeführt, keine "Handhabung" geben. Eingruppierung wird nicht durchgeführt oder gehandhabt, Eingruppierung ist.

Skydive27:

--- Zitat von: XTinaG am 23.03.2022 11:01 ---Bei der Eingruppierung kann es, wie nun schon mehrfach von unterschiedlicher Seite ausgeführt, keine "Handhabung" geben. Eingruppierung wird nicht durchgeführt oder gehandhabt, Eingruppierung ist.

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--- Zitat von: Insider2 am 23.03.2022 10:52 ---Ich muss jetzt nochmal Fragen, wenn du anführst, dass "theoretische Kenntnisse da sind", warum nimmst du dann Antworten, die rein tariflich stimmen, nicht an? Du müsstest es doch aufgrund deiner "theoretischen Kenntnisse" wissen.

Was die Kommune über 50 Jahre "anders gemacht" hat ist ebenfalls tariflich unerheblich. Unter Umständen sogar rechtlich verfolgbar. Wenn du auf einer Stufe deiner Karriere bist, wo es nicht zweckdienlich ist, den Aufstand zu proben und somit weiter (wie die letzten 50 Jahre) "anders" zu arbeiten, solltest du dich schnellstens aus dem öffentlichen Dienst entfernen. Was würdest du denn zu deinem Finanzbeamten sagen, wenn er argumentiert: "egaaaal, geltendes Recht ist mir wurscht, wir haben das schon immer anders gemacht in den letzten 50 Jahren"

man man man

--- End quote ---

Es geht nichts darum, dass ich sie nicht annehme, sondern dass sie mir hier einfach in dieser Situation 0,00 bringen, da ich wie ich wiederholt geschrieben habe nicht vorhabe den Rechtsweg zu beschreiten sondern mir hier Praxisanregungen erhofft habe.
Aber danke für den Input, Herr Schäffer.

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