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Eingruppierung nach Stellenübernahme

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WasDennNun:

--- Zitat von: Skydive27 am 23.03.2022 10:08 ---
An dieser Stelle wünsche ich allen noch eine angenehme Zeit und viel Erfolg auf dem weiteren Lebensweg.

--- End quote ---

Dir auch.
Aber trotzdem der Tipp:
fordere eine schriftliche Darlegung deiner auszuübenden Tätigkeiten vom AG ein. Wenn du sie nicht erhältst, stelle klar, dass du dann nicht was anderes machen darfst, als das was du vorher gemacht hast.
Oder besser noch: erstelle selbst eine Tätigkeitsbeschreibung (ohne EG Bewertung) und lege sie dem Bgm vor, er solle bestätigen, dass dies deine auszuübenden Tätigkeiten sind.

Nachweisgesetz käme da ja auch noch ins Spiel.

Wenn die Bgm, Gremien  etc. sich halt wie Gutsherren über das Tarifrecht hinwegsetzen wollen, dann können sie es machen, solange es Menschen gibt, die sich als Knechte begreifen und ihr recht nicht kennen.

Viel Erfolg.

PS: Du kannst wenn du öffentliche Diskussionen aus den Weg gehen willst auch die Leute per PM anschreiben und fragen stellen.

Skydive27:

--- Zitat von: WasDennNun am 23.03.2022 10:18 ---
--- Zitat von: Skydive27 am 23.03.2022 10:08 ---
An dieser Stelle wünsche ich allen noch eine angenehme Zeit und viel Erfolg auf dem weiteren Lebensweg.

--- End quote ---

Dir auch.
Aber trotzdem der Tipp:
fordere eine schriftliche Darlegung deiner auszuübenden Tätigkeiten vom AG ein. Wenn du sie nicht erhältst, stelle klar, dass du dann nicht was anderes machen darfst, als das was du vorher gemacht hast.
Oder besser noch: erstelle selbst eine Tätigkeitsbeschreibung (ohne EG Bewertung) und lege sie dem Bgm vor, er solle bestätigen, dass dies deine auszuübenden Tätigkeiten sind.

Nachweisgesetz käme da ja auch noch ins Spiel.

Wenn die Bgm, Gremien  etc. sich halt wie Gutsherren über das Tarifrecht hinwegsetzen wollen, dann können sie es machen, solange es Menschen gibt, die sich als Knechte begreifen und ihr recht nicht kennen.

Viel Erfolg.

PS: Du kannst wenn du öffentliche Diskussionen aus den Weg gehen willst auch die Leute per PM anschreiben und fragen stellen.

--- End quote ---

Merci!

Insider2:

--- Zitat von: Skydive27 am 23.03.2022 10:09 ---
--- Zitat von: Insider2 am 23.03.2022 09:56 ---
--- Zitat von: Skydive27 am 23.03.2022 09:53 ---Danke für den Input Organisator.
Aktuell bin ich ja noch im meiner 9b und mache dort meine übertragenen Aufgaben. Gleichzeitig werde ich aber im SB Personal eingearbeitet,  weshalb ich die zusätzlichen Aufgaben unter Anleitung des bisherigen Stelleninhabers nach und nach übernehme. Das geschieht mit Wissen und Wollen des Bgm, ohne das dass aber bisher in Gremium gelandet ist, die ja auch nur für die Eingruppierung zuständig sind und nicht für die verwaltungsinterne Aufgabenverteilung.

Das ist denke ich ein guter Weg wie du schreibst. Ich werde mal schauen, dass ich mir eine schriftliche Arbeitsplatzbeschreibung geben lasse und dann habe ich ja eine Handhabe.

--- End quote ---

"ohne das dass aber bisher in Gremium gelandet ist, die ja auch nur für die Eingruppierung zuständig sind"

oh oh oh  :o

--- End quote ---

So ist die Theorie. Oder bist du nun ein Verfechter der Praxis?

--- End quote ---

Nochmal, und wie auch von Bastel oder XTinaG geschrieben: es zählt in diesem Kontext nur die tarifliche Theorie. Das hat nix mit Google oder whatever zu tun. Aber diese Erfahrung kannst du ja gern vorm Richter machen wenn du deine Eingruppierungsfeststellungsklage in Form einen Tatsachenvortrages vertrittst :-)

Ach, und meinst du, dass "gelangweilter Haufen (.....) der anscheinend sein Selbstbewusst herbeizieht" etwa keine Beleidigung und/oder Vorverurteilung ist?  ;D

Organisator:

--- Zitat von: Skydive27 am 23.03.2022 09:53 ---Mich stört eben nur das Vorgehen des AG, da ich eben schon stark in Vorleistung gegangen bin, mit Ungleichgewicht work-life-balance und mir mündlich immer kommuniziert wurde dass das mit der Eingruppierung analog zum Stelleninhaber passiert. Darauf habe ich mich verlassen,  da ich von einer Stellenbewertung ausgegangen bin, nicht von einer Bewertung des SB.

--- End quote ---

Da ist auch das Problem. Du bist in Vorleistung gegangen, obwohl dir diese Aufgabe nicht übertragen wurde. Da hilft es nur dem AG klar zu machen, dass du solche - mutmaßlich höherwertigen - Aufgaben nur mit gewissen Voraussetzungen übernehmen möchtest. Was sein könnte, dass
- du für die vorübergehende Übernahme der Aufgaben eine Zulage forderst
- du eine Zusage für die (Rechtsmeindung des AG) Eingruppierung ab dem 01.06. forderst
usw.

Was die anderen Forenteilnehmer wohl irritiert ist dass jemanden, der im Personalbereich arbeitet, grundlegende Kenntnisse über die Übertragung von Aufgaben und die Eingruppierung der Tarifbeschäftigten fehlt.

Skydive27:

--- Zitat von: Organisator am 23.03.2022 10:29 ---
--- Zitat von: Skydive27 am 23.03.2022 09:53 ---Mich stört eben nur das Vorgehen des AG, da ich eben schon stark in Vorleistung gegangen bin, mit Ungleichgewicht work-life-balance und mir mündlich immer kommuniziert wurde dass das mit der Eingruppierung analog zum Stelleninhaber passiert. Darauf habe ich mich verlassen,  da ich von einer Stellenbewertung ausgegangen bin, nicht von einer Bewertung des SB.

--- End quote ---

Da ist auch das Problem. Du bist in Vorleistung gegangen, obwohl dir diese Aufgabe nicht übertragen wurde. Da hilft es nur dem AG klar zu machen, dass du solche - mutmaßlich höherwertigen - Aufgaben nur mit gewissen Voraussetzungen übernehmen möchtest. Was sein könnte, dass
- du für die vorübergehende Übernahme der Aufgaben eine Zulage forderst
- du eine Zusage für die (Rechtsmeindung des AG) Eingruppierung ab dem 01.06. forderst
usw.

Was die anderen Forenteilnehmer wohl irritiert ist dass jemanden, der im Personalbereich arbeitet, grundlegende Kenntnisse über die Übertragung von Aufgaben und die Eingruppierung der Tarifbeschäftigten fehlt.

--- End quote ---

Nochmal: tatsächlich arbeite ich de facto wie hier wiederholt dargelegt nicht im Personalbereich. Ich versuche gerade abzuschätzen  ob sich der Aufwand der Weiterbilsungen etc lohnt.

Und auch nochmal: die theoretischen Kenntnisse sind da. Wenn das aber seit 50 Jahren bei unserer Kommune anders gehandhabt wird werde ich jetzt den Teufel tun und von heute auf morgen alles umschmeißen. Wie ich später diesen Job ausüben werde, wenn ich ihn denn vielleicht mal habe steht dann auf einem anderen Blatt.
Die Übergabe von einzelnen SG wird halt nun mal schon immer so gehandhabt. Ich bin eben gerade auf einer Stufe meiner Karriere wo es  nicht zweckdienlich ist hier den Aufstand zu proben.
Verwaltungsgrundsatz Nummer 1 eben.
Deshalb habe ich hier nach Anregungen gesucht.

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