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Geringfügige Beschäftigungen zusammenfassen oder einzeln aufführen? Unfall angeb
hocuspocus:
Hallo,
mein Freund bewirbt sich zzt. und ich hatte jetzt das ein oder andere Vorstellungsgespräch, wo ihm wohl ein Zeitraum vor ca. 20 Jahren immer wieder auf die Füße zu fallen scheint.
Er hatte damals einen schweren Verkehrsunfall, aufgrunddessen er über ein 3/4-Jahr arbeitsunfähig war. Den Unfall hatte er bisher nie angegeben. In dieser Zeit hatte er für einen Kumpel quasi schwarz für eine Versicherung gearbeitet. Er gibt im Lebenslauf also immer an, dass er bei der Versicherung gearbeitet hat. Da es die Agentur vom Kumpel nicht mehr gibt, wird da auch keiner anrufen können. Allerdings hat er auch kein Zeugnis aus dieser Zeit.
Danach war er für 1,75 Jahre bei einem AG beschäftigt und erhielt damals eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung.
Danach war er fast 3 Jahre lang arbeitslos, hat aber diverse Nebenjobs ausgeübt. Nicht, dass er sich nicht beworben hatte, sogar bundesweit, aber er hatte damals wohl Pech. Er hatte damals sogar bundesweite Vorstellungsgespräche. Da er damals eine relativ stattliche Summe von der Unfallversicherung erhielt, ließen sich die 3 Jahre und sogar mehr, finanziell ganz gut aushalten.
Da diese Nebenjobs allesamt absolut fachfremd für sämtliche Bewerbungen im Büro in der Privaten oder als Vfa im ÖD irrelevant sind, fasst er die immer zusammen und schreibt Zeitraum X: diverse geringfügige Beschäftigungen.
In der Privaten scheint diese Zeit das niemanden zu stören, aber im ÖD scheint wohl bisher jeder Personaler die Stirn in Falten zu legen.
Nach diesen fast 3 Jahren Arbeitslosigkeit und Nebenjobs, fing er dann als Paketauslieferungfahrer an und wurde dann Disponent im selben Unternehmen. Dieses Unternehmen verließ er auf eigenen Wunsch, da er woanders wiederum als Fahrer deutlich mehr verdient hatte. Dann ging es beruflich langsam bergauf und er fasste wieder Fuß im ÖD. Erst bei einer Behörde mit 6 monatiger Befristung. Dann war er 5 Jahre bei einem großen globalen Unternehmen tätig. Dort schloss er einen Aufhebungsvertrag, da es dem Unternehmen zunehmend schlechter ging und er mit einer guten Abfindung das Unternehmen verließ. Zwischenzeitlich bildete er sich wiederholt erfolgreich weiter: in der Personalabrechung, Lohn- und Finanzbuchhaltung, Personalfachmann. Nach wenigen Monaten Arbeitslosigkeit nach dem Aufhebungsvertrag, war er ein halbes Jahr als Zeitarbeitnehmer in einem anderen großen Unternehmen im Büro tätig. Danach gab es eine dreimonatige Befristung in einer Bundesbehörde als Urlaubs-/Krankheitsvertretung. Anschließend war er im selben Unternehmen tätig, in dem er damals als Fahrer anfing. Nun aber von Beginn an als Disponent. Dort kündigte er, da er wieder im ÖD arbeiten konnte, zwar befristet, aber immerhin. Da die Befristung nicht verlängert wurde, bewarb er sich um und fing bei einer anderen Behörde an, in der er unbefristet angestellt wurde. Leider passte es zwischen ihm und dem direkten Vorgesetzten nicht und er wurde zum Ende der Probezeit gekündigt. Danach war er fast ein Jahr lang arbeitslos und konnte dann bei einer weiteren Behörde i. R. einer Elternzeitvertretung befristet arbeiten. Direkt im Anschluss konnte er bei einer anderen Behörde anfangen, wo er allerdings auch eine Probezeitkündigung erhielt, weil es wohl unterschiedliche Auffassungen bzgl. Hierarchiefragen gab. Jetzt ist er seit 2 Monaten auf Suche und hatte bisher noch kein Glück. Bei AGs im ÖD wird er, so immer mehr sein Gefühl, nur eingeladen, da er seine Schwerbehinderung angibt und eingeladen werden muss. Wenn er diese nicht angibt, meint er, dass er sich um diese klitzekleine Chance selbst bringt, zwar eingeladen zu werden, weil er eingeladen werden muss, aber dann im Gespräch trotz seines abenteuerlichen Lebenlaufs entsprechend präsentieren kann.
Was meint ihr bitte? Ich bin da nicht so konform im ÖD. Ich meine, er sollte die Schwerbehinderung, zumindest testweise, mal gar nicht erwähnen und dann sieht er, ob er eingeladen wird oder nicht.
Und seine diversen geringfügigen Beschäftigungen würde ich allesamt einzeln auflisten. Leider kann er keine davon anhand eines Zeugnisses belegen. Einzig in seinem RV-Verlauf ist zu sehen, dass er in diversen Zeiträumen beschäftigt war.
Er ist jetzt 45 und hat nunmehr 15 AG in seinem Lebenslauf stehen, bei denen er in Vollzeit gearbeitet hat, viele davon befristet, manche davon auf eigenen Wunsch verlassen. Plus die handvoll geringfügigen Beschäftigungen.
Er erhält zwar wohl regelmäßig Lob im Gesprächen, dass er immer wieder Jobs gefunden hat und sogar im ÖD, aber das bringt ihm erst einmal nichts.
Ist Hopfen und Malz verloren oder wie sollte er sich auch grad im Lebenslauf darstellen?
Dankeschön.
LG
NWB:
Da die Schwerbehinderung regelmäßig dazu führt, dass er eingeladen wird, und er nur im Vorstellungsgespräch die Chance hat, sich und seinen Lebenslauf zu präsentieren, würde ich das gerade nicht weg lassen.
Eine Schwerbehinderung im öffentlichen Dienst ist kein Nachteil.
Ich würde eher den Fokus darauf legen, wie ich mich im Gespräch gebe und wie ich am besten versuchen kann, den Gegenüber zu überzeugen, dass ich (vielleicht auch aufgrund meiner vielfältigen Erfahrung) eine Bereicherung für ihn sein kann.
Viel Erfolg dabei!
Kommunalgenie:
Schwerbehinderte werden zumeist bei uns nur eingeladen, weil Sie es müssen. Ich würde das nicht erwähnen. Viele gehen dann auch nicht mehr Vorurteilsfrei an die Sache ran.
Ansonsten scheint er natürlich auch ein schwieriger Charakter zu sein. Zwei Probezeitkündigungen, weil ihm anscheinend die Bedeutung des Begriffs "Vorgesetzter" fremd ist. Dazu noch einen Aufhebungsvertrag um Geld zu kassieren und ein paar Monate faul rumzuliegen. Schwarzarbeit ist auch dabei.... Mich persönlich würden auch 15 Arbeitgeber, mit einer Konstellation in welcher man teilweise wieder zu alten AGs zurück geht, auch abschrecken. Also ich weiß ja nicht^^ Wenn er das alles auch noch so ehrlich schildert, dann wundert es mich tatsächlich kaum, dass er nicht eingestellt wird.
maiklewa:
Nun lassen wir mal die Kirche im Dorf! ;-)
Schwerbehinderung angeben? Ja, auf jeden Fall!
Weil man ihn dann einladen muss? Ja, sofern er nicht offensichtlich ungeeignet ist!
Unfall angeben? Nein, geht keinen was an!
Dein Freund wird wohl im Lebenslauf nicht angegeben haben, dass er damals schwarz bei einem Kumpel gearbeitet hat? o_O Falls doch ... ähm ... joa ... *facepalm* Falls nicht, wovon ich jetzt mal ausgehe, dann ist es ja nicht gelogen, wenn er die Beschäftigung angibt und aus dieser Zeit auch berichten kann, ohne Lügen zu müssen. Google vergisst außerdem nie! Und dann gibt es noch Menschen, die Menschen kennen, die Menschen kennen ... ;-)
Ich würde den Lebenslauf lückenlos schreiben! Und dass es bei geringfügigen Beschäftigungen kein Zeugnis gibt ... keine Seltenheit. Aber bei total fachfremden Jobs eh irrelevant!
Mit Personalern und Vorgesetzten, sowie PR und SBV (letzten beiden wohl eher weniger!), die gewisse Vorurteile gegenüber Schwerbehinderten haben, stimmt eh was nicht!
Deinem Freund ... Chapeu! Ich lese oft solche "abenteuerlichen" Lebensläufe und hier arbeiten auch tatsächlich welche, die ähnliche vorweisen können und müssen. Manchmal ist das Leben einfach so! Grad u. a. bei all den Befristungen!
Und, einen Aufhebungsvertrag zu schließen, bevor man eine betriebsbedingte Kündigung erhält ... Hallo! Nach entsprechenden Abwegungen kann und darf keiner eine solche Möglichkeit ausschließen! Wenn Dein Freund direkt danach nicht (lange) arbeitlslos war ... alles gut. Lieber gutes Geld nehmen, als nachher ohne irgendetwas dastehen!
Dein Freund hat immer Jobs gehabt, sich bemüht, sich die Finger schmutzig gemacht, in fachfremden Bereichen gearbeitet. Das kann man ja von einigen (hier wohl) nicht so sagen!
Jedes fünfte AV wird innerhalb der Probezeit gekündigt. Wenn Dein Freund mind. 15, eher vielleicht 20 oder noch mehr hat, dann liegt er doch im Soll! ;-)
Auch, wenn ich nicht weiß, warum genau zweimal die Probezeit nicht überstanden wurde, die Klappe halten nur die ganz falschen Fuffziger, die in der Probezeit einen auf zahme Lämmchen machen und danach zum Wolf werden. Dann doch lieber gleich der Wolf sein! Gibt bei mir hier einige, mit denen man hätte fast best friend in der Probezeit sein können und danach wollten die einen den Stuhl absägen. Denen kann man sich dann aber noch immer entledigen! Aber das wissen wohl die wenigsten! xD
Zurück zum alten AG!? Ist ja nun nicht verboten! Ist gibt zwar gewisse Zeiträume ... mal zu früh, mal zu spät. Aber scheix auf solche Ratgeber! Manchmal wünschte ich mir auch, dass ich noch bei meinem zweiten AG wäre. Aber logistisch eben nicht mehr möglich. Wenn ich aber wieder zurückziehen würde, dann würde ich mich als Erstes dort bewerben!
Vielleicht ist der ÖD aber nicht der richtige AG!? Manchmal ist das so! Gerade die Hierarchien, das i. d. R. doch sehr Langsame ... die langen Entscheidungswege. Ist in der Privaten IMHO i. d. R. deutlich einfacher und schneller! Ich muss mich auch oft zusammenreißen, weil etwas so ewig lange dauert. Für wichtige Dinge inhouse warte ich seit Monaten auf das finanzielle GO und extern werden von heute auf morgen 100Tausende für Leute locker gemacht, "nur" weil da jemand am Rad dreht (ist nicht abwertend gemeint! Aber ich denke, dass das vielleicht alle hier kennen!?)!
Also, weiter so! Irgendwie, irgendwo, irgendwann gibts wieder einen AG (im ÖD), der Deinen Freund vielleicht u. a. aufgrund seiner breiten Berufserfahrung haben möchte!?
XTinaG:
Welchen Vorteil sollte es haben, zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden zu müssen, bloß weil man nicht offenkundig ungeeignet ist, aber ohnehin keine Chance zu haben, weil man nicht in die engere Auswahl einbezogen wird? Das verursacht lediglich Aufwand und Kosten.
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