Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Verfassungsbeschwerde TdL "Arbeitsvorgang"
Lo sa:
Hallo,
nur mal aus Neugier, wie ist eure Meinung: was bezweckt die TdL eigentlich mit ihrer Verfassungsbeschwerde wegen dem Arbeitsvorgang?
Also was passiert denn gravierendes im Fortgang, wenn die Beschwerde angenommen und das Urteil des BAG aufgehoben werden würde (wovon ich keinesfalls ausgehe)? Dies betrifft doch auch nur die Berliner Sache und kein anderes.
Was passiert, wenn die Beschwerde nicht angenommen wird (wovon auch auszugehen ist)? Eine Vielzahl von Eingruppierungsfeststellungsklagen wurden ja deshalb ausgesetzt. Erst werden alle Verfahren wegen dieser Beschwerde gestoppt, aber wenn es dann später um deren Erledigung geht, wird bestimmt wieder jedes einzelne für sich betrachtet weiter betrieben, um noch mehr Zeit zu schinden!
Es wird tarifvertraglich der Arbeitsvorgang vereinbart, den die Arbeitgeber jahrelang aber in der Justiz genauso kleinteilig atomisiert für sich ausgelegt haben, wie jüngst in den Tarifverhandlungen für alle gefordert. Und das Wort "Zusammenhangstätigkeiten" wurde da auch gänzlich ausgeblendet.
Ich habe hier eine klare Meinung: Aus haushalterischen Gründen hat man Arbeitsplätze geschaffen, deren Bewertung man am § 12 TVL vorbeigeschmuggelt hat - aus Arbeitsschritten mache ich mal gleich Arbeitsvorgänge und spare ne Menge Personal!
Die Angestellten merken es jahrelang nicht - juhu!
Jetzt merken sie es doch, da ein Urteil mal Klarheit schafft - Hilfe!!! Das BAG ist Schuld!
Aber einmal vor der eigenen Tür kehren und Personalverantwortliche in Tarifrecht schulen lassen, auf diese Idee kommen wohl Finanzminister nicht, die sich jetzt hinter der TdL und ihrer Verfassungsbeschwerde verstecken?!
WasDennNun:
--- Zitat von: Lo sa am 24.03.2022 09:08 ---Hallo,
nur mal aus Neugier, wie ist eure Meinung: was bezweckt die TdL eigentlich mit ihrer Verfassungsbeschwerde wegen dem Arbeitsvorgang?
--- End quote ---
Vielleicht, dass das schreiben einer Gutachtens nur noch EG3 und nicht EG13 ist, da man ja als Arbeitsvorgang schreiben hat. 8)
Lo sa:
ja das würde denen so passen. ;)
Nach der Vorstellung der TdL hätte dann ein jeder gefühlt 50 Arbeitsergebnisse an seinem Arbeitsplatz zu erzielen.
Als ersten Arbeitsvorgang schlage ich gleich mal das Einschalten des PC vor "Arbeitsergebnis wäre hier: Vorbereitung auf die Aktenbearbeitung". :P
WasDennNun:
--- Zitat von: Lo sa am 24.03.2022 10:50 ---ja das würde denen so passen. ;)
Nach der Vorstellung der TdL hätte dann ein jeder gefühlt 50 Arbeitsergebnisse an seinem Arbeitsplatz zu erzielen.
Als ersten Arbeitsvorgang schlage ich gleich mal das Einschalten des PC vor "Arbeitsergebnis wäre hier: Vorbereitung auf die Aktenbearbeitung". :P
--- End quote ---
Was ja schon mal nicht EG3 wäre.
Jürgen173:
Ad Lo SA
Du schreibst:
"Also was passiert denn gravierendes im Fortgang, wenn die Beschwerde angenommen und das Urteil des BAG aufgehoben werden würde (wovon ich keinesfalls ausgehe)? Dies betrifft doch auch nur die Berliner Sache und kein anderes."
Das ist nur halb richtig. So wurde mein Verfahren (aus NRW und aus der Fachgerichtsbarkeit) vom BAG ausgesetzt, obwohl das Verfahren beim BVerfG für mein Verfahren nicht präjudizierend ist. Allerdings hat die anstehende Entscheidung des Verfassungsgerichts natürlich grundsätzliche Bedeutung für alle Betroffenen aus ganz Deutschland.
Wie es weiter geht, wenn das BVerfG der Beschwerde nicht stattgibt, ist m.E. offen. In meinem Fall heißt das, entweder wird die Revision zurückgenommen oder die Gegenseite führt das Verfahren fort mit der Begründung, dass der entschiedene Fall nur Berlin und auch nur die Service-Einheit einer Strafabteilung betrifft. Das wäre dann allerdings wirklich nur noch Verzögerungstaktik.
Im Übrigen rechne auch ich mit einer Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde. Unbezweifelbar enthält der TVL keine explizite Regelung, wie die Arbeitsvorgänge auf SE bei Gerichten im Einzelnen zu bilden sind. Deshalb war es völlig in Ordnung und sogar geboten, dass die Gerichte den Tarifvertrag auslegen. Ob das BVerfG dem BAG bei der Auslegung folgt, ist für die Frage der Verfassungsmäßigkeit unerheblich.
Das BAG hat mein Verfahren bis Ende dieses Jahres ausgesetzt, da das BAG mit einer Entscfheidung im Jahr 2022 rechnet. Ich hoffe mal, dass das BAG recht behält und bald entschieden wird.
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