Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Verfassungsbeschwerde TdL "Arbeitsvorgang"

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Lo sa:
Im Prinzip werde ich nicht höhergruppiert, sondern es wird der Bewertungsirrtum korrigiert, der von Anfang an bestand.
Es wurde bereits gerichtlich festgetellt, dass ich als Geschäftsstellenverwalter ab 01.12.2000 eingruppiert bin in die Vergr.Gr. Vc (BAT), nach 3 Jahren der Bewährungsaufstieg in die Vb, so dass ich ab 2006 in die E9 klein des TV-L übergeleitet wurde. Diese wiederum wurde zur 9a. Somit ergibt sich daraus auch gleich die richtige Stufe.
Die Entgeltansprüche gibt es natürlich nur ab 2018 (Antragstellung minus 6 Monate) nachgezahlt. Man ist also praktisch von 2000 bis 2018 wegen eigener Unwissenheit falsch bezahlt worden.


 

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