Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Verfassungsbeschwerde TdL "Arbeitsvorgang"
Melvin:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2022/vorausschau_2022_node.html
Übersicht für das Jahr 2022
10.
1 BvR 382/21
Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob die Höhergruppierungen von Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht nach der Entgeltordnung zum TV-L die sich im Bereich der Tarifautonomie aus Art. 9 Abs. 3 GG ergebenen Grenzen zulässiger Auslegung überschreitet.
Lo sa:
@Jürgen173
"In meinem Fall heißt das, entweder wird die Revision zurückgenommen oder die Gegenseite führt das Verfahren fort mit der Begründung, dass der entschiedene Fall nur Berlin und auch nur die Service-Einheit einer Strafabteilung betrifft. Das wäre dann allerdings wirklich nur noch Verzögerungstaktik."
Das ist ja genau das, was ich meine. Einerseits werden sämtliche Verfahren verzögert, da ja alles angeblich von Karlsruhe abhängt, andererseits berufen sich die Länder (wenn Karlsruhe endlich erledigt ist) womöglich wieder auf den angeblichen "Einzelfall". Ich sehe es schon so kommen.
Ich habe erstinstanzlich bereits gewonnen und das Land hat Berufung eingelegt. Das LAG hat mein Verfahren bis 30.09.2022 maximal ausgesetzt. Ab da sind sie dann wieder in der Lage Arbeitsvorgänge zu bilden??? Vorher nicht???
Es ist ein Witz, dass die TdL auf diesem Wege die Unzulänglichkeiten der Länder bzw. den Personalverantwortlichen, die Tarifvertragstext nicht lesen können (oder wollen) vertuschen will.
Wie immer lautet die Devise der Arbeitgeber "Eingruppierung nach Stellenplan, nicht nach TV-L".
ines43:
Hui: https://www.rehm-verlag.de/eLine/portal/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27ztr_3a19048dc09512daf9bbc900f80e0eb7%27%5D
Lo sa:
Na wenn man schon den Autor liest: Markus Geyer, Stellvertretender Geschäftsführer der TdL
wundert mich zu diesen Ausführungen gar nichts mehr.
Wer kann denn ernsthaft glauben - wenn einem Mitarbeiter die komplette Bearbeitung der Post als Geschäftsstellenverwalter übertragen wurde -, dass die "Beantwortung von Sachstandsanfragen" darin ein eigenständiger Arbeitsvorgang wäre??? ;) Dann ist die Fertigung einer Kopie auch schon ein Arbeitsvorgang, Arbeitsergebnis: KOPIE!
Das wäre sicher im Sinne der TdL - hat doch die Justiz als Arbeitgeber dies auch ihren Mitarbeitern jahrelang suggeriert.
Selbst wenn man bei den Geschäftsstellenverwaltern 3 Arbeitsvorgänge, nämlich: Post, Fristen, Aktenrücklauf bilden würde, wäre es die E9a, da die Beispiele der Protokollnotizen jeweils Arbeitsschritte innerhalb dieser Aufgaben darstellen. Und da ist man wieder bei der Organisation der Behörde selbst.
Wie genau man Serviceeinheiten organisiert, ob man sie denn überhaupt hat, wer dann dort welche Aufgaben übernimmt...... dies alles schreibt kein Tarifvertrag vor, sondern entscheidet der Dienstherr selbst. Am Ende führt seine Entscheidung dann zu einer Wertigkeit der Tätigkeit und diese kann er dem Tarifvertrag entnehmen.
neodeo2:
--- Zitat von: Lo sa am 30.03.2022 09:26 ---Das ist ja genau das, was ich meine. Einerseits werden sämtliche Verfahren verzögert, da ja alles angeblich von Karlsruhe abhängt, andererseits berufen sich die Länder (wenn Karlsruhe endlich erledigt ist) womöglich wieder auf den angeblichen "Einzelfall". Ich sehe es schon so kommen.
Ich habe erstinstanzlich bereits gewonnen und das Land hat Berufung eingelegt. Das LAG hat mein Verfahren bis 30.09.2022 maximal ausgesetzt. Ab da sind sie dann wieder in der Lage Arbeitsvorgänge zu bilden??? Vorher nicht???
--- End quote ---
wie sieht es eigt aus, wenn du am Ende gewinnst. Wirst du rückwirkend höhergruppiert?
also erhälst du dann rückwirkend die Differenz?
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