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Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung

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Kaiser80:

--- Zitat von: Alfi am 30.03.2022 13:48 ---
--- Zitat von: Kaiser80 am 30.03.2022 12:16 ---Auf die "nächste Stufe" muss man i.d.R immer warten. Oder gehts um die Entgeltgruppe?

--- End quote ---

Sorry, ich meinte ich wollte auf die nächste Stufe warten bevor ich einen Höhergruppierungsantrag stelle.

die nächste Stufe habe ich bereits erhalten, aber ich würde gerne wissen ob ein Antrag auf die nächste Entgeltgruppe überhaupt was bringt. Außer ggf. blöde Blicke, da die Haushaltslage ja eh schlecht ist etc.

--- End quote ---
1. Es gibt keinen wirksamen Antrag auf Höhergruppierung mehr. Diesen gab es nur bis 31.12.2017 im Rahmen des §29b TVÜ-VKA /Überleitung in die neu EGO. Wie und was (rechtssicher) zu tun ist, wenn es unterschiedliche Rechtsauffassungen zur Eingruppierung gibt, wurde doch in diesem Strang und vielen weiteren ausführlich dargelegt.
2. Der Tarifautomatik ist die jeweilige Haushaltslage ziemlich wurscht.
3. Es wäre ja mal ein Anfang, wenn du zumindest "grob" beschreibst, was deine auszuübenden Tätigkeiten sind. Und zwar nicht per PN, denn dieses Forum lebt vom Schwarmwissen.

Lars73:
@Wynchester
Auch für mich ist es ein Grenzfall mit Tendenz zur E9a. Vor Gericht aber kein Selbstläufer.

Wynchester:

--- Zitat von: Lars73 am 31.03.2022 07:20 ---@Wynchester
Auch für mich ist es ein Grenzfall mit Tendenz zur E9a. Vor Gericht aber kein Selbstläufer.

--- End quote ---
dementsprechend ist es vielleicht ja sowieso das beste zu warten bis zu den Beratungen, vielen dank für die Zeit und Müh.

NWB:
Und wieder gewinnt der Arbeitgeber durch aussitzen.

Spidersangel:
Diese Vorgehensweise hat mir bei meinem Prozess knappe 30k € Verlust eingebracht.
Aber ist ja jedem Seine Eigene Entscheidung.

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