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Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung

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Wynchester:
Leitung über das Kanalnetz ( ca. 320km) ca. 45 Pumpwerke, 2 Schöpfwerke sowie ca. 50 Regenrückhaltebecken. 8 Mitarbeiter sind unterstellt, zugleich Bereitschaftleitung. Als Heraushebungsmerkmal sehe ich, die Tätigkeit an einer besonders wichtigen Arbeitsstätte mit einem höheren Maß von Verantwortung.
Die besondere Wichtigkeit ergibt sich meines Erachtens daraus, dass die Möglichkeit
wesentliche Nachteile oder Gefährdungen für den Arbeitgeber, Dritte
oder die Allgemeinheit im Falle eines Defekts der Anlagen entstehen, siehe BAG,
Urteil v. 08.09.1971 - 4 AZR 405/70.

Würde mich freuen wenn ihr mir eine Rückmeldung gebt, ob meine Einschätzung richtig ist, ich selbst bin davon überzeugt.

Kaiser80:
Eine besonders wichtige Arbeitsstätte im tariflichen Sinne liegt dann vor, wenn sie gegenüber den sonstigen Arbeitsstätten eines geprüften Meister oder einem Meister oder Meisters mit aufgabenspezifischer Sonderausbildung für den Arbeitgeber von außerordentlicher, überdurchschnittlicher Bedeutung ist (BAG 8. September 1971 - 4 AZR 405/70 - Rn. 22, zitiert nach juris).
Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Aufgabenstellung an der Arbeitsstätte außergewöhnlich oder besonders bedeutsam ist, wenn besonders wertvolle oder komplizierte Anlagen oder Maschinen zu bedienen sind oder wenn beim Ausfall der Anlagen oder der Versäumung einer baldigen Wiederingangsetzung für den Arbeitgeber, Dritte oder die Allgemeinheit wesentliche Nachteile oder Gefährdungen eintreten können (BAG 23. Januar 1985 - 4 AZR 14/84 - Rn. 37, zitiert nach juris).

Ich tendiere zur 9a, würde meine Hand aber nicht ins Feuer legen...

Wynchester:
Die besondere Wichtigkeit ergibt sich aus der Möglichkeit
wesentlicher Nachteile oder Gefährdungen für den Arbeitgeber, Dritte
oder die Allgemeinheit im Falle eines Defekts der Anlagen.
Das höhere Maß der Verantwortung ergibt sich ebenso wie die
besondere Wichtigkeit der Arbeitsstätte aus den möglichen Folgen für
Dritte und die Allgemeinheit aus der Arbeitsstätte, hier der Ausfall/die
Beeinträchtigung der Wasserversorgung für xtausend Menschen.
Das wäre so meines Erachtens die Begründung.

Alfi:

--- Zitat von: Kaiser80 am 30.03.2022 12:16 ---Auf die "nächste Stufe" muss man i.d.R immer warten. Oder gehts um die Entgeltgruppe?

--- End quote ---

Sorry, ich meinte ich wollte auf die nächste Stufe warten bevor ich einen Höhergruppierungsantrag stelle.

die nächste Stufe habe ich bereits erhalten, aber ich würde gerne wissen ob ein Antrag auf die nächste Entgeltgruppe überhaupt was bringt. Außer ggf. blöde Blicke, da die Haushaltslage ja eh schlecht ist etc.

Lo sa:
Wenn die 9a richtig ist, bedarf es keinen Antrag auf Höhergruppierung. Vielmehr war es dann schon immer die 9a, wenn sich die auszuübende Tätigkeit nicht änderte (Bewertungsirrtum).
Die Stufe unterliegt anders als die Entgeltdifferenz keiner Verjährung. Man muss seine Ansprüche bzgl Entgeltdifferenz geltend machen und dann ggf klagen.

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