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[Allg] Hinweis auf Wartepflicht nach § 5 Abs.3 Satz 1 Beamtenversorgung

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Bastel:

--- Zitat von: db7151 am 30.03.2022 10:12 ---Hallo BeamterimNorden.

Ihre Antwort hat mir am meisten geholfen. Ich habe sie deshalb sofort ausgedruckt und bei der nächsten gelegenheit damit den Hi..... abgewischt.

db7151

--- End quote ---

Er hat doch Recht. Weshalb kommst du jetzt eigentlich jetzt erst nach über 25 Jahren mit dem Thema? Ganz schön lächerlich.

Organisator:

--- Zitat von: db7151 am 29.03.2022 18:09 ---Hallo an alle User dieses Forums.

Gibt es eine Fürsorgepflicht des Dienstherren auf einen Hinweis der Wartepflicht nach § 5Abs. 3 Satz 1 Beamtenversorgung?

--- End quote ---

Nach meinem Verständnis kommt der Dienstherr seiner Fürsorgepflicht insoweit nach, als dass er den Antrag über die Versetzung in den Vorruhestand schnellstmöglich bearbeitet. Schließlich kann der Antragsteller wohl aus gutem Grund seinen Dienst nicht mehr verrichten.
Insoweit stellt sich mir die Frage, wie man einerseits dienstunfähig ist und andererseits noch einen gewissen Zeitraum seinen Dienst tun möchte, um ggf. Nachteile bei der Vorsorgung zu vermeiden.

WasDennNun:

--- Zitat von: db7151 am 29.03.2022 18:09 ---Wer von diesen Beitrag lesenden Kollegen ist diese Vorschrift nach dem Beamtenversorgungsgesetz bekannt?

--- End quote ---
Das ist selbst mir als nicht Beamter bekannt.
und so ärgerlich es auch für dich ist, kann ich @Organisator nur beipflichten.

photosynthese:

--- Zitat von: db7151 am 29.03.2022 18:09 ---Wer von diesen Beitrag lesenden Kollegen ist diese Vorschrift nach dem Beamtenversorgungsgesetz bekannt?

--- End quote ---

Ich hätte nach fast 15 Jahren Schuldienst zwar nicht aus dem Stand sagen können, dass es genau 24 Monate sind, aber mir war immer klar, dass es eine Mindestfrist gibt (geben wird). Ich hatte mal einen Vorgesetzten, bei dem der Flurfunk sehr laut munkelte, dass das die Ursache für seinen geringen Einsatz auf den letzten Metern war. Und ein einschlägiger Berufsverband hat auch immer schonmal in einer Weise darauf hingewiesen, dass mir das klar war, obwohl es bei mir noch eine ganze Weile hin ist. Es ist vielleicht doof gelaufen, aber auch ich kann hier keinen Fehler durch den Dienstherren feststellen. Wenn ich etwas verändere, beschäftige ich mich vorher mit den dazugehörigen Dienstvorschriften.

BeamterimNorden:
Zitat:
Hallo BeamterimNorden.

Ihre Antwort hat mir am meisten geholfen. Ich habe sie deshalb sofort ausgedruckt und bei der nächsten gelegenheit damit den Hi..... abgewischt.

db7151

In solchen Fällen bin ich immer gerne behilflich  :D

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